Frühere Vorsorge für Kinder beim Zahnarzt
Berlin. Kleinkinder haben bald Anspruch auf drei zusätzliche Untersuchungen zur Früherkennung beim Zahnarzt. Künftig könnten die Vorsorgetermine bereits ab dem sechsten Lebensmonat wahrgenommen werden, bislang war dies erst für Kinder ab dem dritten Lebensjahr vorgesehen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss für das Gesundheitswesen mitteilte. Das Gremium entscheidet über die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ziel dieser Zusatzvorsorge ist die Vermeidung von Karies. Die Neuregelung tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, frühestens aber ab Juli. AFP/nd
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