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Was übrig bleibt

Mit der geplanten Grundrente hätten manche Begünstigte im Monat nur um die 60 Euro zusätzlich. Aber sie müssten wenigstens nicht mehr zum Sozialamt

Käme die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgeschlagene Grundrente, dann hätte die SPD in der Großen Koalition erstmals einen Achtungserfolg errungen. Einerseits erhielten drei bis vier Millionen ältere Menschen etwas mehr Geld. Die Beträge liegen nicht oder unwesentlich über jenen zehn Prozent Aufschlag auf die Grundsicherung im Alter, die die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag armen Rentner gewähren will, die »jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben«.

Was der wesentliche Fortschritt gegenüber der Vereinbarung mit CDU und CSU wäre: Wer die Voraussetzungen erfüllt, müsste nicht mehr als Bittsteller beim Sozialamt erscheinen und sich »nackt machen«. Heil plant keine Vermögens- und Bedürftigkeitsprüfung. Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, lobte folgerichtig, mit Heils Modell liege erstmals etwas vor, das mehr sei als eine »Sozialhilfe Plus«.

Auch der Rentenexperte der Linkspartei, Matthias Birkwald, äußerte sich anerkennend: Die Leistung »könnte ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Altersarmut werden, wenn sie jetzt nicht von den Schwarze-Null-Fetischistinnen und Marktradikalen in der Union verwässert oder blockiert wird«. Bislang deutet wenig darauf hin, dass CDU und CSU das nicht tun werden. Doch selbst wenn sie sich darauf einließen: Die finanzielle Entlastung fällt bescheiden aus.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab sich auf eine ausführliche »nd«-Anfrage zu Höhe und Berechnung der Grundrente zugeknöpft und übermittelte zunächst lediglich ein »Faktenblatt«, das Fragen offen lässt. Details und konkrete Regelungen würden »im Zuge der Ausarbeitung für einen Gesetzentwurf geregelt«, hieß es auf Nachfrage. Einige Fragen lassen sich aber anhand der verfügbaren Informationen beantworten.

Wer bekäme die Grundrente?

Minister Heil sagte im Interview mit »Bild am Sonntag«: »Wer nach genau 35 Beitragsjahren weniger als 896 Euro Rente rausbekommt, erhält über die Grundrente einen Zuschlag.« Zu den Beitragsjahren werden auch Zeiten gezählt, in denen Menschen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben.

Wie hoch ist der Zuschlag?

Wer immer nur den Mindestlohn erhalten hat, bekommt laut Heil »die höchste Aufwertung von 447 Euro« im Monat. Als Beispiel nennt er eine Friseurin, die 40 Jahre lang in Vollzeit zum Mindestlohn gearbeitet hat. Sie könne derzeit mit einer Rente von 514 Euro im Monat rechnen und würde künftig eine Grundrente von 961 Euro erhalten. Da die sogenannten Entgeltpunkte in Ost und West nach wie vor einen unterschiedlichen Wert haben (aktuell 32,03 beziehungsweise 30,69 Euro), würde dieselbe Friseurin in Ostdeutschland auf 429 Euro Zuschlag und insgesamt 920 Euro kommen.

Im Faktenblatt des Sozialministeriums heißt es, bei einem Vollzeitjob mit Mindestlohn würden jährlich 0,4 Entgeltpunkte erworben. Der Aufschlag wird errechnet, indem dieser Wert verdoppelt wird, maximal aber auf 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr - und für höchstens 35 Jahre. Wer also im Schnitt doppelt so viel wie den Mindestlohn bekommen hat, erhält keinen Zuschlag mehr. Dies wäre ab einem durchschnittlichen Einkommen von etwa 31 100 Euro brutto im Jahr der Fall, das entspricht 2590 Euro im Monat. Heil nennt das Beispiel einer alleinerziehenden Mutter, die als Krankenschwester in Teilzeit einen Rentenanspruch von 860 Euro erworben hat. Sie kommt nach seinen Angaben mit der Grundrente auf insgesamt 1000 Euro.

Brutto oder netto?

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Bruttorenten, von denen noch Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen sind, bestätigte das Sozialministerium auf Nachfrage. Zuvor hatte der Linken-Rentenexperten Birkwald darauf hingewiesen. Die Beispielfriseurin bekäme netto nach seiner Rechnung von den 961 nur 855 Euro ausgezahlt, nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Damit lägen ihre Alterseinkünfte Birkwald zufolge nur um 59 Euro über der durchschnittlichen Grundsicherung im Alter von 796 Euro (Regelsatz von aktuell 424 Euro monatlich plus Wohn- und Heizkosten). Bei 35 statt 40 Beitragsjahren hätte die Friseurin zudem nur noch 798 Euro netto. Zum Vergleich: Die Armutsgefährdungsschwelle, die 60 Prozent des mittleren Einkommens entspricht, liegt bei knapp 1000 Euro.

Grundrente auch mit Teilzeitjob?

Grundsätzlich ja, wenn Rentenbeiträge gezahlt wurden. Doch der Aufschlag dürfte oft so gering sein, dass die Grundrente immer noch unter der Grundsicherung im Alter liegt. Das betrifft insbesondere Frauen, die in Teilzeit gearbeitet haben, weil sie Kinder großgezogen und Angehörige betreut haben. Im Faktenblatt des BMAS heißt es, es solle ein Freibetrag in der Grundsicherung eingeführt werden. Damit stelle man »in allen Fällen für langjährig Versicherte sicher, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt«. Der Freibetrag soll demnach »25 Prozent der individuellen Rente umfassen, maximal aber aktuell 106 Euro«.

Bekommt man noch Wohngeld?

In Städten wie München oder Frankfurt am Main hätten viele Menschen mit dem Zuschlag unter den geltenden Bedingungen am Ende sogar weniger in der Tasche, weil sie ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Das ist dem Ministerium klar. Deshalb soll es als flankierende Maßnahme für Grundrente-Berechtigte einen pauschalen Freibetrag beim Wohngeld geben. Dieser soll sich laut Faktenblatt an der bereits für schwerbehinderte Menschen existierenden Summe von 125 Euro orientieren. Außerdem will Heil darauf dringen, dass die Einkommensgrenze, ab der Wohngeld gewährt wird, künftig jedes Jahr an die Mietenentwicklung angepasst wird, damit Menschen nach Rentenerhöhungen nicht weniger Geld haben. Bereits jetzt sind rund 50 Prozent der Wohngeldbezieher Ruheständler.

Was ist, wenn man weniger als 35 Beitragsjahre hat?

Dann gibt es nichts. Man ist gegebenenfalls weiter auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen, für deren Erhalt man aber erst Ersparnisse verbrauchen muss, wenn auch in geringerem Umfang als bei Hartz IV. An dieser Stelle wagt der Minister keine Abweichung vom Koalitionsvertrag.

Können »wir« uns das leisten?

Die Kosten für die Grundrente beziffert das Ministerium auf vier bis sechs Milliarden Euro jährlich. Der Linkspartei-Fachmann Birkwald betonte, dass dadurch die Kosten der Grundsicherung, also der Sozialhilfe im Alter, erheblich sinken würden. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wies zudem darauf hin, dass die Unionsparteien derzeit planen, mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlages »die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung mit zehn Milliarden Euro zu beschenken«. Darüber hinaus gäbe es zahlreiche Möglichkeiten, mehr Steuereinnahmen zu generieren, denn Sozialminister Heil plädiert für eine Finanzierung der Grundrente nicht über die Rentenkasse, sondern aus Steuern. Eine Möglichkeit wäre die Anhebung des Spitzensteuersatzes.

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