Grundsätze sind zu wenig

René Heilig zum Urteil gegen Heckler & Koch und den weiter florierenden Waffenexporten

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.

Seit März 2015 seien die Grundsätze insbesondere bei Genehmigungen zum Export von Kleinwaffen besonders streng, behauptet die Bundesregierung. So verbinde man Lieferungen an Staaten, die nicht der NATO und vergleichbar befreundeten Bündnissen angehören, mit einer Verpflichtungserklärung. Die lautet »Neu für Alt« und meint, dass alle Waffen, die durch neu gelieferte ersetzt werden, zu vernichten sind. Besteht in den Empfängerstaaten - was nur zu oft so ist - ein Mehrbedarf, muss der nicht nur plausibel sein. Auch der Vernichtungsgrundsatz greift, dann eben bei einer späteren Aussonderung. So will man verhindern, dass vorhandene Kleinwaffen in falsche Hände geraten.

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Gute Idee, zumal mit den Käufern sogenannte Post-Shipment-Kontrollen vereinbart werden. Dumm nur, dass es in den vergangenen drei Jahren gerade einmal drei solcher Endverbleibskontrollen gab und Indien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Südkorea nicht gerade zu den Hauptumschlagplätzen von Kleinwaffen zählen. Da es also weiter genügend Schlupflöcher gibt, um mit Mordwerkzeug Profit zu machen, hätte das Urteil gegen Heckler&Koch wegen illegaler G36-Lieferungen nach Mexiko aus Sicht vieler Menschenrechtler abschreckender ausfallen müssen. Auch Minister und Beamte, die illegale Exporte legal machen, sollten ins Visier genommen werden. Mindestens ebenso wichtig ist es, bei Parteispenden von Rüstungskonzernen genauer hinzuschauen.

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