Berufungen zu Gasnetz-Urteil abgewiesen

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Berliner Oppositionsparteien haben eine schnelle Lösung im Streit um die Gaskonzession in der Hauptstadt gefordert. »Statt sich durch alle Instanzen zu klagen, sollte der Senat versuchen, eine Einigung im Vergabeverfahren herbeizuführen, um möglichst bald für Klarheit zu sorgen«, verlangte der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Henner Schmidt, in einer Stellungnahme am Freitag.

Auch die CDU-Fraktion forderte, dass der Senat gegen das jüngste Urteil in dem Streit keine weiteren rechtlichen Schritte einlegt. »Irgendwann muss auch Rot-Rot-Grün einsehen, wann ein Kampf nicht mehr zu gewinnen ist und von seiner kostspieligen Klagewut endlich ablassen«, hieß es in einer Mitteilung der CDU-Abgeordneten Christian Gräff und Frank Henkel.

Das Land Berlin möchte das Gasnetz verstaatlichen und die Konzession an den landeseigenen Betreiber Berlin Energie vergeben. Die Gasag hatte dagegen geklagt. Im Dezember 2014 hatte das Landgericht Berlin entschieden, dass Berlin Energie die Gaskonzession nicht bekommen dürfe. Aber auch die Gasag erlitt eine Schlappe: Das Land wurde nicht zu einem Gasag-Vertrag verpflichtet. Beide Parteien legten Berufungen ein, die das Kammergericht Berlin am Donnerstag zurückwies.

Die Senatsfinanzverwaltung kündigte am Freitag an, nach der detaillierten Urteilsbegründung eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu prüfen. Sie sieht das Urteil positiv, weil das Gericht die Auffassung der Gasag, sie habe ein Recht auf den Zuschlag, nicht teilte.

Die Gasag bewertete das Urteil ebenfalls als gutes Signal. »Wir fühlen uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass Gasag und NBB das beste Angebot abgegeben haben und am besten geeignet sind, das Berliner Gasnetz weiter zu betreiben«, hieß es in einer Stellungnahme am Donnerstag. dpa/nd

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