Höcke der Faschist

Robert D. Meyer über den Etikettenschwindel der AfD

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Wäre die AfD nicht eine kaum an Bigotterie zu überbietende Partei, sie müsste ein Ausschlussverfahren gegen Björn Höcke einleiten. Erst vor wenigen Tagen legte die Bundestagsfraktion im Hohen Haus einen Antrag vor, mit dem sie einen »antiextremistischen Grundkonsens« fordert. Nun stellte das Verwaltungsgericht Meiningen fest, dass der Thüringer AfD-Landeschef Höcke Faschist genannt werden darf, weil die Behauptung auf »einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht«. Für die Parteispitze ist das Urteil keine Überraschung. Bereits 2017 attestierte ein internes Gutachten Höcke eine »Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus«.

Konsequenzen? Fehlanzeige. Der Logik des eigenen Bundestagsantrags müsste Höcke nun rausgeworfen werden. Eigentlich. Doch auch dieses Mal wird nichts passieren, obwohl der Richterspruch minutiös Belege aufführt.

Die AfD deutet das Urteil nicht nur erwartungsgemäß in einen politischen Angriff um, weil der Thüringer Landesverband des Faschisten Höcke bei der Landtagswahl Ende Oktober 25 Prozent holen könnte. Große Teile der Partei teilen Höckes Ideologie, nur hat diese sich aktuell verbale Mäßigung verordnet. Selbstverharmlosung heißt diese Strategie. Plötzlich will die AfD »bürgerlich« sein, ein Faschist wird zum »aufrechten Patrioten« deklariert. In Wahrheit aber ist das Etikettenschwindel.

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