- Berlin
- Paragraf 219a
Streicht die Paragrafen
Claudia Krieg fordert, Frauen selbst bestimmen zu lassen
Man weiß vor Schamgefühl gar nicht mehr, wo man noch hinschauen soll: Immer wieder argumentieren Richter*innen, dass es sich bei dem Paragraf 219a um ein »unklares Gesetz« handele. Ja, warum sprechen sie denn dann die angeklagten Ärztinnen schuldig und nicht frei?
Warum schützen weder Justiz noch Politik Mediziner*innen vor sogenannten Lebensschützern - meint rechten Fundamentalisten - die sie mit ihren Klagen vor Gerichte zerren, vor denen sie dann rechtfertigen müssen, dass sie ihre Arbeit ihrem beruflichem Ethos angemessen und im Sinne vieler Frauen ausüben, die von ihnen Hilfe und Unterstützung erwarten?
Frauenärztin zieht vor Bundesverfassungsgericht
Medizinerin will Verurteilungen wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht hinnehmen
Auch zwei Jahre nach dem ersten Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel, die vor Gericht landete, weil ein Abtreibungsgegner sie angezeigt hatte, konnte sich die große Koalition im Bund nicht durchringen, die Paragrafen 219 und 218 zu streichen. Denn eins ist klar: die Debatte um Paragrafen 219 ist eigentlich eine um Paragrafen 218: Frauen entscheiden selbst über ihren Körper, ihr Leben - und ihre Abtreibung.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.