Ein Bein gestellt

Erste Verurteilung nach Connewitzer Silvester

  • Hendrik Lasch, Leipzig
  • Lesedauer: 3 Min.

Das ging flott: Ganze acht Tage nach der Connewitzer Silvesternacht ist ein 27-Jähriger wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Polizisten sowie Körperverletzung in einem so genannten »beschleunigten Verfahren« am Amtsgericht Leipzig verurteilt worden. Eine Haftstrafe von sechs Monaten wurde dabei zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Mann saß seit der Silvesternacht in Haft.

Bei den nächtlichen Auseinandersetzungen in dem Leipziger Szeneviertel war der Angeklagte nur eine Randfigur. Etwa eine Stunde nach Mitternacht habe er, wie er in der lediglich einstündigen Verhandlung einräumte, einem Beamten ein Bein gestellt. »Das war eine riesengroße Dummheit«, sagte er und entschuldigte sich bei dem Polizisten. Der Gruppenführer in einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit war bei dem Vorfall aus vollem Lauf zu Fall gekommen und hatte sich leichtere Verletzungen an Arm und Knöchel zugezogen.

Die Verhandlung am Leipziger Amtsgericht zog erhebliches mediales Interesse auf sich und wurde daher kurzfristig in einen größeren Saal verlegt. Hintergrund ist eine bundesweiten hitzige Debatte über linksextreme Gewalt, aber auch über Einsatztaktik und Informationspolitik der Polizei. Diese hatte in der Silvesternacht massive Präsenz in dem Stadtteil gezeigt. Kurz nach Mitternacht wurden Beamte aus der Menge heraus mit Böllern, Flaschen und Steinen attackiert; einer wurde schwer verletzt. Die Polizei hatte zunächst mitgeteilt, es habe eine »Not-Operation« durchgeführt werden müssen. Diese Darstellung erwies sich als überzogen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dennoch weiter wegen versuchten Mordes, allerdings bislang gegen Unbekannt.

In dem Prozess betonte Verteidiger Andreas Meschkat, sein Mandant sei an den Gewalttätigkeiten nicht beteiligt gewesen. Der Vorfall, der verhandelt werde, sei »in keinster Weise vergleichbar mit den Dingen, die zuvor geschehen sind«. Gleichwohl sei das Verhalten »weder zu rechtfertigen noch zu entschuldigen«. Meschkat hatte auf Verhängung einer Geldstrafe gegen den Angeklagten plädiert, der nach eigenen Angaben als Straßenkünstler lebt, kein regelmäßiges Einkommen und keine eigene Wohnung hat und wegen eigener Versäumnisse auch keine Sozialleistungen bezieht.

Das Gericht folgte indes exakt dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Zwar wurde dem Angeklagten zugute gehalten, dass er nicht vorbestraft ist. Auch sei die Attacke »glimpflich ausgegangen«. Gleichwohl stelle jeder Angriff auf einen Polizeibeamten »das staatliche Gewaltmonopol in Frage« und müsse entsprechend geahndet werden. Der mögliche Strafrahmen für derlei Delikte beträgt bis zu fünf Jahre Gefängnis; in beschleunigten Verfahren könnte maximal ein Jahr Haft verhängt werden.

Solche Verfahren dienen dazu, strafbare Sachverhalte mit einer eindeutigen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. In Sachsen hatte der Generalstaatsanwalt am 1. September 2018 verfügt, das Mittel häufiger anzuwenden. Damit solle »die Strafe einer Straftat möglichst direkt auf dem Fuße folgen«, sagte der damalige sächsische Justizminister Sebastian Gemkow, der inzwischen Kandidat der CDU für die Leipziger Oberbürgermeisterwahl am 2. Februar ist. Er und seine Partei haben die Vorfälle der Connewitzer Silvesternacht zum Wahlkampfthema gemacht. Schnelle Urteile wie das jetzt gefällte haben dabei durchaus den Effekt, entschlossenes Handeln unter Beweis zu stellen - das die sächsische Justiz in anderen Fällen vermissen lässt.

Am Amtsgericht Leipzig werden auch die Prozesse gegen Rechtsextreme geführt, die im Januar 2016 den linken Szenebezirk Connewitz überfielen und massive Verwüstungen sowie große Verunsicherung bei Bewohnern hinterließen. Das Leipziger Stadtmagazin »Kreuzer« wies anlässlich des jetzigen Schnellprozesses darauf hin, dass damals 217 Personen festgesetzt wurden, denen schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen wird. Vier Jahre später hat gegen 150 von ihnen der Prozess noch nicht einmal begonnen.

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