»Nicht so hysterisch, Kleene.«

Die Anwältin Cristina Clemm dokumentiert Verbrechen gegen Frauen in Deutschland

  • Lesedauer: 9 Min.

MARCELLA E.

Es ist Viertel vor acht, als Marcella E. endlich ihren dreijähri­gen Sohn zum Einschlafen gebracht hat. Sonst macht das meist ihr Mann, der mehr Geduld hat und oft neben ihm einschläft. Aber heute ist er auf Geschäftsreise. In der Wippe in der Küche liegt das sechs Monate alte Baby. Es spielt noch etwas vor sich hin und juchzt.

Christina Clemm

Gewalt gegen Frauen ist ein alltägliches Phänomen, auch wenn sie nur selten öffentlich wird.
»Akten Einsicht« erzählt Geschichten von Frauen, die körperlicher und sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, und vermittelt überraschende, teils erschreckende Einsichten in die Arbeit von Justiz und Polizei. Nach den neuesten Zahlen des BKA ist jede dritte Frau in Deutschland von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen.

Welche Lebensgeschichten sich hinter dieser erschreckenden Zahl verbergen, davon erzählt die Strafrechtsanwältin Christina Clemm, empathisch und unpathetisch. Sie nimmt uns mit auf eine Reise in die Gerichtssäle der Republik, an die Tatorte, in die Tatgeschehen. Es sind Geschichten, die man nicht mehr vergessen wird.

Christina Clemm, geboren 1967, arbeitet seit 1996 als Strafverteidigerin und als Nebenklagevertreterin von Opfern sexualisierter und rassistisch motivierter Gewalt. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht in Berlin.

Als es klingelt, denkt Marcella E., dass es wie so häufig die Nachbarin von der Etage über ihr ist, die sich Mehl, Eier oder Butter borgen möchte. Marcella E. hat nur ein langes T-Shirt an, gerade macht sie sich fertig, um gleich gemeinsam mit dem Baby ins Bett zu gehen. Sie spuckt noch schnell die Zahnpasta aus, stellt die Zahnbürste in den Becher und geht zur Wohnungstür. Ohne in den Spion zu sehen, macht sie auf und hält noch den Finger vor den Mund, um der Nachbarin zu zeigen, dass sie wegen der Kleinen ruhig sein müsse.

Da ist schon der Fuß zwischen der Tür, Marcella E. wird ein wenig zurückgeschleudert, sofort drängen zwei Männer in die Wohnung, zivil gekleidet, groß und kräftig. Sie behaupten, dass sie Polizisten seien und ihren Mann suchten. Sie haben eine Kette mit einem Abzeichen um den Hals, einer deutet darauf, sagt noch einmal, dass sie von der Polizei seien.

In ihrer Aufregung kann Marcella E. nichts erkennen, kann nicht glauben, dass es sich um Polizisten handeln soll. Polizisten würden doch nicht einfach in ihre Wohnung stürzen, die hätten einen Durchsuchungsbeschluss, einen Haftbefehl, irgendetwas Schriftliches dabei und würden alles in Ruhe klären. Die würden nicht einfach hereinstürmen, zu zweit, abends. In Filmen sind sie immer mehrere, wenn sie eine Wohnung stürmen, dann sind sie bewaffnet, und man muss sich auf den Boden legen. Oder sie klingeln freundlich an der Tür und sprechen. So etwas wie hier gibt es in Filmen nicht zu sehen.

Marcella E. ruft, dass ihr Mann verreist sei. »Auf Dienstreise, in Mannheim!« Zudem sagt sie immerfort: »Haftbefehl! Ich will den Haftbefehl sehen!« Und dass die Kinder schlafen, sie nicht in die Wohnung dürfen, sie vor die Tür zurückgehen sollen, dass sie alles klären können, die Polizei holen können, und dann werde man weitersehen. Immer wieder ruft sie nach Hilfe und Polizei. Die Männer schubsen sie durch den Flur, schieben sie zur Seite. Marcella E. weint, gerät zusehends in Panik.

Der eine Mann, groß, kräftig, durchtrainiert, hält ihr noch einmal kurz seine Marke vors Gesicht, lächelt und sagt, sie solle sich nicht so aufregen. »Nicht so hysterisch, Kleene, immer mit der Ruhe. Deinen Mann musst du uns schon überlassen. Ist jetzt erst mal vorbei mit deinem kleinen schönen Familienleben. Aber wir bringen ihn dir bald zurück, keine Sorge!«

Dass er nicht da sei, brüllt sie erneut. »Er ist auf Dienstreise!« Der zweite Mann läuft schon direkt ins Kinderzimmer. Sie brüllt, verbietet ihm, das Zimmer zu betreten, der Dreijährige ist aufgewacht, weint. Sie will den Mann zurückhalten, zu ihrem Kind ins Zimmer zu gehen, sie stürzt sich auf ihn, zieht an ihm. Er dreht sich um, schubst sie auf den Boden und sagt bestimmt, dass es jetzt gut sei. Sie solle sich mal nicht so haben. »Gib endlich Ruhe. Wir sind die Polizei, wir haben das Recht dazu, die Wohnung zu durchsuchen, und das machen wir jetzt. Dies ist eine Diensthandlung. Vielleicht kennst du unsere Gesetze nicht, und bei euch zu Hause ist es anders, aber hier, in Deutschland, hier ist das so.«

Zur Tür hinaus, um Hilfe zu holen, kann sie nicht. Da steht jetzt der andere, der ein Einbrecher sein muss. Sie weint immer mehr vor Verzweiflung. Jetzt fallen ihr nur noch spa-nische Worte ein. Vor zwölf Jahren ist sie mit ihrer Mutter aus Mexico City gekommen, als die Gewalt auf der Straße, im Alltag nicht mehr auszuhalten war. Ihr Cousin ist auf offener Straße getötet worden. Niemals wurde geklärt, von wem. Staat und organisierte Kriminalität arbeiten dort eng zusammen. Sie kennt die Angst, die in ihr aufkommt. Sie muss sich verteidigen, ihre Kinder verteidigen, ihrer aller Leben schützen. Sie muss den Mann aufhalten, der versucht in die Küche zu gelangen. Sicherlich will er das Baby entführen.

Wieder ergreift sie seinen Arm, hält ihn. Mit einer geübten Bewegung schleudert er sie gegen das Schuhschränkchen im Flur, das zerbricht, als sie rücklings darauf fällt. Ihr Rücken schmerzt, sie blutet am Hals. Ihr langes T-Shirt ist bis über den Busen hochgerutscht, sie trägt keine Unterwäsche. Einer der Männer starrt sie von oben bis unten an, lächelt, sieht ihr auf die Brüste, zieht die Augenbraue hoch. Ein kurzer Augenblick. Beide Männer gehen in die Küche. Sie erkennt, dass der Weg frei ist zur Wohnungstür. Schnell rappelt sie sich auf, rennt heraus, ruft im Treppenhaus nach Hilfe, schreit »Polizei«, »Hilfe«, »Überfall«. Ein Nachbar öffnet und ruft, was denn los sei. Da ist einer der Männer auch schon vor der Tür, ruft in beschwichtigendem Ton: »Kein Problem, die Polizei ist schon da. Alles gut. Das ist ein polizeilicher Einsatz. Bleiben Sie in der Wohnung.«

Marcella E. rennt wieder in die Wohnung, schnappt ihr Handy, das auf dem Küchentisch liegt. Die Männer stehen nun gelassen im Flur. Sie haben in allen Zimmern nachgesehen, den Mann haben sie nicht gefunden. Sie sagen, sie solle sich mal beruhigen und wieder runterkommen. Den Sohn hat sie ins Badezimmer verfrachtet, den Stuhl davorgestellt, die Tür verbarrikadiert. Er hämmert an die Tür und ruft immer verzweifelter. Das Baby ist jetzt auf ihrem Arm, schreit. Sie wählt die 110 und ruft, stockend, weinend, aufgelöst, dass sie einen Überfall melden will: »Zwei Männer brechen bei mir ein. Sie sind brutal. Ich bin verletzt.« Da reißt ihr der eine Mann das Telefon aus der Hand und spricht: »Keine Sorge, Kollege, alles unnötig. Wir sind vor Ort, ich sag mal - aufgewühlte Klientin. Latina, südländisches Temperament, du kannst dir die Situation wahrscheinlich vorstellen. Wir haben alles unter Kontrolle. Wir brauchen keine Unterstützung.« Er teilt ihm die Dienstnummer mit, seine Dienststelle und beendet lächelnd das Gespräch.

Jetzt zeigt er Marcella E. den Vollstreckungsbeschluss. Sie liest. Ihr Mann soll zwei Strafzettel über je fünfzehn Euro nicht bezahlt haben, auf Mahnungen nicht reagiert haben, und deshalb gab es nun einen Vollstreckungshaftbefehl. Den könnte man abwenden, wenn man umgehend das Geld bezahlen würde, steht dort. Dass sie die Betroffenen von dieser Möglichkeit zu unterrichten haben, steht dort nicht.

Marcella E. sieht keinen Durchsuchungsbeschluss. Sie fragt danach, die Männer antworten, dass sie keinen bräuchten. »Wir kennen die Gesetze«, sagen sie noch und dass sie sie jetzt allein lassen würden. Oder bräuchte sie vielleicht psychologische Unterstützung? »Können Sie die Kinder gut versorgen?« Ob alles in Ordnung mit ihr sei, »oder sollen wir jemanden vom Jugendamt vorbeischicken?«.

Fürsorge, die nach Bedrohung klingt.

Sie lassen das Papier bei ihr, verabschieden sich kurz und sagen, dass sich ihr Mann melden soll […]

Anmerkung: Marcella erstattet Strafanzeige. Das Verfahren gegen die Polizeibeamten wird eingestellt, aber Marcella wird wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zunächst verurteilt.

Bei sogenannter Polizeigewalt kann man von einem faktischen Ausfall der Strafverfolgung gegen Polizeibeamt*innen sprechen. Opfer von Polizeigewalt sind häufig Menschen aus besonders vulnerablen Gruppen: Menschen, die als Migrant*innen wahrgenommen werden, obdachlose Personen oder auch Aktivist*innen bei Demonstrationen.

Weniger als drei Prozent aller Fälle von Polizeigewalt, die angezeigt werden, werden angeklagt und von den Gerichten zur Hauptverhandlung zugelassen. Es ist darüber hinaus von einem großen Dunkelfeld auszugehen, was daran zu liegen scheint, dass Betroffene aufgrund ihrer Erfahrung nicht an den Rechtsstaat glauben und auch Rechtsanwält*innen oft von Anzeigen abraten, da sie diese für wenig zielführend und sogar für gefährlich halten, da stets mit Gegenanzeigen zu rechnen ist. Häufig stehen am Ende die Betroffenen vor Gericht und werden verurteilt. Die Verfahren gegen Polizeibeamt*innen scheitern unter anderem daran, weil Poli­zist*innen von der Justiz grundsätzlich mehr geglaubt wird als anderen Zeug*innen und weil in der Praxis äußerst selten weitere unabhängige Tatzeug*innen vorhanden sind. Meist gibt es nur andere Polizeibeamt*innen, die nur äußerst selten gegen ihre Kolleg*innen aussagen. Auch liegt es daran, dass Polizeibeamt*innen häufig nicht zu identifizieren sind. Aufgrund ihrer polizeitypischen Vermummung und der Praxis, dass viele immer noch keine persönlichen Kennziffern haben, sind sie schlichtweg für Außenstehende nicht wiederzuerkennen. Und die mit eingesetzten Beamt*innen erklären häufig, auch ihnen sei eine Identifizierung nicht möglich.

Da in Deutschland immer noch Polizeibeamt*innen gegen Kolleg*innen ermitteln, ist es nicht verwunderlich, dass kein besonders großer Eifer zur Strafverfolgung besteht. Seit Langem gibt es Forderungen von Menschenrechtsaktivist*innen und Institutionen, wie etwa dem UN-Menschenrechtsausschuss, nach unabhängigen Ermittlungsstellen, damit die institutionelle Nähe von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zum Tragen komme. Kommt es doch einmal zu Verurteilungen unrechtmäßig prügelnder Polizist*innen, so eigentlich nur dann, weil es unabhängige Videobeweise gibt.

Viele Frauen und Transpersonen berichten, dass sie bei oder nach Festnahmen sexualisierten Übergriffen, wie Angrabschen, Beleidigungen etc. ausgesetzt waren oder sich zumindest äußerst unwohl fühlten, wenn sie mit männlichen Polizeibeamten allein waren und deren Blicken und anzüglichen Bemerkungen ausgesetzt waren.

[…] Am Ende spricht das Berufungsgericht Marcella E. frei, erkennt an, dass die Diensthandlung zumindest unverhältnismäßig war. Nicht nur das: Der Richter entschuldigt sich sogar ausdrücklich bei ihr.

Eine Geste, die Marcella E. viel bedeutet.

Sie ist mittlerweile mit ihrer Familie in eine andere Wohnung gezogen. Ihre Mutter wohnt mit ihnen, damit sie, auch wenn der Mann verreist ist, nicht mit den Kindern allein sein muss. Marcella E. nimmt regelmäßig Therapiestunden, und langsam, sehr langsam, weicht die Angst.

Christina Clemm:
Akten Einsicht. Geschichten von Frauen und Gewalt
Verlag Antje Kunstmann
206 S., geb., 20,00 €

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