Nordost-Linke will Solarpflicht am Bau

Doch Landtag lehnt Wunsch ab

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 2 Min.

Ein gehöriger Schub müsse dem Ausbau der Solarenergie und ihrer Nutzung im Nordosten verpasst werden. Das betonte die energiepolitische Sprecherin der oppositionellen Linken im Schweriner Landtag, Mignon Schwenke, als sie dem Parlament am Mittwoch einen Antrag ihrer Fraktion vorlegte. Sein Ziel: Wer Neubauten errichtet, die nicht dem Wohnen dienen, soll verpflichtet werden, diese Objekte mit Anlagen für Solarenergie auszustatten. Voraussetzung: Die Gebäude sind für solch eine Ausstattung geeignet. Das Gleiche möge für die Energieversorgung von Parkplatzflächen gelten.

Baden-Württemberg habe solche Regelungen unlängst in der Novelle seines Klimaschutzgesetzes verankert, erinnerte Schwenke. Von Mecklenburg-Vorpommerns Regierung jedoch würden Potenziale, wie sie die Solarenergie biete, vernachlässigt. Und das, obwohl der Koalitionsvertrag von SPD und CDU eine positive Haltung zu jener Energieform erkennen lasse. So ist in jener Vereinbarung zu lesen, dass »der Ausbau der Solarthermie und Photovoltaik durch einen Leitfaden begleitet« werden und ein »Potenzialkataster« für geeignete Flächen erstellt werden soll. Auch möge »der Einsatz von Photovoltaik-Anlagen auf Landesgebäuden fokussiert werden«, so hatten es die Koalitionäre festgeschrieben. Doch diese Vorhaben aus dem Vertrag seien übergangen, seien nicht umgesetzt worden, monierte die Abgeordnete.

Die von ihrer Fraktion beantragte Pflicht zur Verwendung von Photovoltaik auf neuen »Nichtwohngebäuden« und Parkflächen könne ein erster Schritt sein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern signalisiere, »wohin die Reise gehen soll« in punkto Energie, sagte die Linkspolitikerin. Verbunden müsse diese Pflicht mit Förderprogrammen für die Bau-Investoren, ergänzte sie. Sehr zu begrüßen wäre es, so Schwenke, wenn die »Solarpflicht« eines Tages auch für Wohnhäuser eingeführt würde.

Von der im Linke-Antrag formulierten Pflicht riet Energieminister Christian Pegel (SPD) ab. Besser sei es, auf der Basis des Gesetzes für erneuerbare Energien (EEG), das 2021 novelliert werden soll, Anreize zum freiwilligen Verwenden von Solaranlagen zu schaffen. Beim Blick nach Baden-Württemberg, so Pegel, dürfe man nicht übersehen, dass es dort allerlei Ausnahmen von der zitierten Verpflichtung gibt. Und zwar immer dann, wenn die Eignung der jeweiligen Gebäude und Flächen für Solarenergie von den »Bauherren« bestritten wird. Es könne durchaus mit juristischen Auseinandersetzungen zu dieser Frage gerechnet werden, deutete der Ressortchef an.

Seiner Meinung war auch die Mehrheit des Parlaments, und so erhielt das Linke-Papier nur die Zustimmung der antragstellenden Fraktion. Für sie resümierte Mignon Schwenke angesichts der Ablehnung: »Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt beim Ausbau von Photovoltaik-Anlagen weiterhin nur Mittelmaß. Daran wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern.«

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