Corona-Quarantäne für Schülerin
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 11. September 2020 (Az. OVG 11 S 75/20) hob das Gericht ein vorhergehendes Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam auf, das die Quarantäne-Anordnung für rechtswidrig erklärt hatte. Damit ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam wirkungslos.
Die Eltern waren gegen die angeordnete 14-tägige häusliche Absonderung der Schülerin vorgegangen. Die Landeshauptstadt Potsdam hatte die Schülerin als Kontaktperson ersten Grades in Quarantäne geschickt. Die Schülerin gehört zu einer Gruppe Kinder, die im Hort einer Schule Kontakt zu einem mit dem Coronavirus infizierten Erzieher hatte.
»Die Entscheidung des OVG bestätige die Arbeit des Gesundheitsamtes und bestärke die Zielsetzung der Stadt«, urteilte die Potsdamer Sozialbeigeordnete Brigitte Meier. »Zum Schutze der Gesamtbevölkerung müssen mitunter Einzelinteressen zurücktreten.« epd/nd
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