Viele offene Fragen nach Festnahme im Fall »NSU 2.0«

53-Jähriger Mann aus Berlin verhaftet - Opposition in Hessen fragt: Wie hatte der Verdächtigte Zugriff auf Polizeicomputer?

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Wiesbaden. Im Fall der mit »NSU 2.0« gezeichneten Drohschreiben meldet die Polizei einen Ermittlungserfolg. In Berlin wurde ein 53-jähriger Mann unter dem dringenden Verdacht verhaftet, seit 2018 die Faxe und Mails mit Todesdrohungen und rechtsextremistischen Schmähungen verschickt zu haben, wie das Hessische Landeskriminalamt (LKA) und die Frankfurter Staatsanwaltschaft in der Nacht zum Dienstag bekanntgaben.

Adressaten der Schreiben waren neben anderen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, die Linken-Politikerin Janine Wissler und die Kabarettistin Idil Baydar. Persönliche Informationen über die drei Frauen waren zuvor von Polizeicomputern in Frankfurt am Main und Wiesbaden abgerufen worden. Der am Montag in Berlin festgenommene Verdächtige sei zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer hessischen oder sonstigen Polizeibehörde gewesen, heißt es in der Mitteilung. Es handele sich um einen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit, der bereits in der Vergangenheit wegen zahlreicher Straftaten rechtskräftig verurteilt worden war, darunter auch rechtsmotivierte.

Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

Das LKA Hessen habe am Montag seine Wohnung durchsucht und den Mann aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, seit August 2018 die mit »NSU 2.0« gezeichneten Schreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten überwiegend an Personen des öffentlichen Lebens verschickt zu haben. Nach dem Urheber der Mails und Faxe war seit fast zwei Jahren intensiv gesucht worden. Trotz der Einsetzung eines Sonderermittlers war ihm die Polizei aber lange nicht auf die Spur gekommen, da er sich Verschleierungstechniken auch mit Hilfe des Darknets bedient haben soll.

»Sehr aufwendige und zeitintensive gemeinsame Ermittlungsmaßnahmen« der Staatsanwaltschaft und des hessischen Landeskriminalamtes haben den Angaben zufolge zur Identifizierung des Beschuldigten geführt. Die Auswertung der bei der Durchsuchung sichergestellten Datenträger sowie die weiteren Ermittlungen dauerten an. Sie würden unter anderem auch wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Bedrohung sowie der Beleidigung geführt.

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) erklärte in Wiesbaden: »Sollte sich der dringende Tatverdacht gegen den 53-jährigen Berliner bestätigen, ist das ein ganz herausragender Ermittlungserfolg der hessischen Strafverfolgungsbehörden.« Dutzende unschuldige Opfer sowie die gesamte hessische Polizei könnten dann aufatmen.

Die Oppositionsfraktionen im Wiesbadener Landtag warnten allerdings davor, die Affäre um die »NSU-2.0«-Drohmails vorzeitig für beendet zu erklären. Zur vollständigen Aufklärung gehöre eine Antwort auf die Frage, wie ein Rechtsextremist aus Berlin an Daten aus dem hessischen Polizeiinformationssystem kommen konnte, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph.

Ähnliche Kritik gab es aus der Linkspartei. »Im Raum steht vor allem die Frage, wie der Täter an die persönlichen und sensiblen Daten herangekommen ist, die er in seinen Drohschreiben mehrfach verwendete. Hierzu gibt es verschiedene Theorien, zum Beispiel direkte Verbindungen in die Polizei oder über einen Umweg über das sogenannte ‚Darknet‘«, so Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im hessischen Landtag.

Es stelle sich zudem die Frage, ob es sich tatsächlich nur um einen Einzeltäter handelt oder ob es Kontakte zu anderen rechtsextremen Personen oder Gruppen gibt. »Da immer wieder Verbindungen auch zu anderen Drohbriefschreibern – sogenannter ‚Nationalsozialistischer Offensive‘ und dem ‚Staatsstreichorchester‘ – deutlich wurden, stellen sich umso mehr Fragen nach Netzwerken und Verbindungen bis in die Behörden hinein.«

Die Terrorgruppe NSU, auf die mit der Bezeichnung »NSU 2.0« Bezug genommen wurde, hat in den Jahren 2000 bis 2007 insgesamt zehn Menschen ermordet. Agenturen/nd

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