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Nach der Rendite der Ruin
Nicolas Šustr über die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen
Pardon wird nicht gegeben bei den Macherinnen und Machern des Berliner Volksbegehrens Deutsche Wohnen & Co enteignen. Deren am Montag vorgestellter Entwurf eines Sozialisierungsgesetzes für Bestände renditeorientierter Konzerne mit mindestens 3000 Wohnungen in Berlin gibt eine Minimalentschädigung von rund 40 000 Euro pro Wohnung vor. Nicht mal ein Viertel des bei Paketverkäufen derzeit üblichen Preises von über 160 000 Euro pro 65-Quadratmeter-Wohnung. Das ist in den Augen der Initiative das Ergebnis der vom Grundgesetz vorgegebenen »gerechten Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten«.
Angesichts der irren Preissteigerungen der letzten Jahrzehnte scheint diese Summe fast utopisch niedrig zu sein. Doch darf man nicht vergessen, dass im Jahr 2004 der Berliner Senat die fast 66 000 Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GSW für nicht einmal 30 000 Euro pro Stück verschleudert hatte.
Selbst wenn die Entschädigungssumme in politischen Prozessen noch steigen sollte, kann man der Enteignungsinitiative nicht vorwerfen, den klassischen Fehler der SPD gemacht zu haben, bereits mit einem Kompromiss in die Verhandlungen gegangen zu sein. Der radikale Wohnungsmarkt braucht radikale Maßnahmen.
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