Rentengerechtigkeit kein Thema

Bundestag lehnt Anträge von Linke und Grünen gegen Benachteiligung ostdeutscher Ruheständler ab

Eine halbe Stunde befasste sich der Bundestag am Donnerstagabend mit der Benachteiligung großer Gruppen ostdeutscher Rentner. Mehrere Anträge von Linkspartei und Grünen, in denen eine Behebung von Unrecht gefordert wird, wurden danach abgelehnt.

Die Linke hatte einerseits gefordert, Ansprüche von Menschen, deren zu DDR-Zeiten erworbene berufsspezifische Rentenansprüche im Zuge der Vereinigung beider Staaten nicht anerkannt wurden, nachträglich für alle Betroffenen im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz zu berücksichtigen. Dies wurde von Regierungsparteien CDU, CSU und SPD ebenso abgelehnt wie die Forderung der Grünen nach einer besseren Alterssicherung für ehemalige Bergleute in der Braunkohleveredelung der DDR.

Auch der Linke-Antrag »Renteneinheit sofort herstellen - Umrechnung bis 2030 beibehalten« fand keine Mehrheit. Darin hatte die Partei dafür plädiert, die sogenannte Höherwertung der Renten Ost beizubehalten. Da dies nicht geschehen wird, werden künftige Rentner in Ostdeutschland trotz formaler Angleichung des Rentenniveaus aufgrund der im Schnitt noch immer um ein Fünftel geringeren Einkommen im Alter weiterhin weniger Geld bekommen. Darauf wies in der Debatte Matthias Höhn hin, Beauftragter der Linksfraktion für Ostdeutschland.

Die Linke kritisierte in ihrem Antrag die Benachteiligung der in der DDR geschiedenen Frauen, die keinen Versorgungsausgleich vom Ex-Partner erhalten, weil es einen solchen damals nicht gab, sowie die Streichung von Zusatzversorgungen für Berufsgruppen wie Bergleute, Krankenschwestern und Volkspolizisten. Die Bundesregierung müsse »schnellstmöglich geeignete Regelungen« vorlegen, »die alle in der DDR erworbenen Ansprüche anerkennen«, heißt es im Antrag.

Dies ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch, zumal das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, es gebe in Sachen Rentenüberleitung keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Außerdem gibt es für die in der DDR geschiedenen Frauen gar keine Möglichkeit, ihre Benachteiligung über das Rentenrecht auszugleichen, da sie aus Unterschieden im Scheidungsrecht resultiert.

Die amtierende Bundesregierung plant einen Härtefallfonds von Bund und Ländern für die im Zuge der Rentenüberleitung benachteiligten Ostdeutschen. Anträge auf Gelder daraus sind aber an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Zudem gibt es nur für Personen Mittel aus dem Fonds, deren Rente »in Grundsicherungsnähe« liegt, wie der SPD-Abgeordnete Ralf Kapschack klarstellte. Aus Verhandlerkreisen war Anfang Mai bekanntgeworden, dass die Berechtigten eine Einmalzahlung von lediglich 2500 Euro erwarten können (siehe »nd« vom 7.5.).

Ein Ansatzpunkt für die Linke wäre es gewesen, in Absprache mit den Vereinen der Betroffenen aus den benachteiligten Berufsgruppen eine höhere Entschädigungsleistung zu fordern. Der Runde Tisch hatte für alle Betroffenen, geschätzt noch 700 000 Personen, eine Einmalzahlung von 15 000 bis 20 000 Euro ins Spiel gebracht.

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