Schieflagen und Missstände

Ein kritisches Fazit der diesjährigen Sitzung des Unesco-Welterbekomitees

  • Stephan Dömpke
  • Lesedauer: 6 Min.

Am vergangenen Samstag endete die 44. Tagung des Unesco-Welterbekomitees in Fuzhou, der Hauptstadt der chinesischen Provinz Fujian. Da sie im vergangenen Jahr wegen Covid-19 ausgefallen war, mussten Teile des Programms vom letzten Jahr nachgeholt werden, weshalb die Konferenz statt der üblichen zehn Tage ganze zwei Wochen in Anspruch nahm. Zugleich bedingte die anhaltende Pandemie eine Minimalbesetzung vor Ort, die Tagung fand als hybride Veranstaltung statt. Das völlig überfrachtete Programm sowie die Zeitverschiebung brachten zudem eingeschränkte Kommunikationsmöglichkeiten insbesondere für Teilnehmer mit Beobachterstatus mit sich.

Nur vier volle Tage waren vorgesehen, um über die Nominierungen von 42 Neueinschreibungen (und drei Ergänzungen) zu beraten; lediglich zweieinhalb Tage standen zur Verfügung, um den Erhaltungszustand von 202 bereits eingeschriebenen Welterbestätten zu überprüfen. Lediglich über 17 konnte diskutiert werden, über 185 weitere Stätten wurde ohne Diskussion entschieden. Zwei Stätten – die Akropolis von Athen und die Kurische Nehrung, die durch Bauvorhaben und Tourismus in akuter Gefahr sind – kamen nicht einmal auf die Tagesordnung. Von den weiteren 52 Orten, die auf der Liste des gefährdeten Welterbes stehen, schafften es nur vier auf die Tagesordnung.

Bei den 17 Stätten, über die debattiert wurde, sahen die Beschlussvorlagen der beratenden Fachgremien – der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) sowie des Internationalen Rates für Denkmalpflege – vor, sieben in die Liste des gefährdeten Welterbes einzutragen, darunter Venedig, das Kathmandu-Tal und das Große Barriereriff in Australien. Alle sieben Vorlagen wurden von einer Phalanx abgeschmettert, deren Wortführer Russland, China, Brasilien, Ägypten, Südafrika, Nigeria, Äthiopien, Thailand und Saudi-Arabien sind.

Die wenigen Staaten, die sich um auf fachlichen Bewertungen gründende Entscheidungen bemühten, vor allem Norwegen, mit Einschränkungen auch Australien und Spanien, standen auf verlorenem Posten. Die Regierungen der Länder mit gefährdetem Welterbe dürfen also mit der Vernachlässigung beziehungsweise mutwilligen Zerstörung ihrer bedrohten Stätten weitermachen wie bisher.

Das haarsträubendste Beispiel dafür ist ohne Zweifel das Selous Game Reserve in Tansania, in dessen Mitte die Regierung einen gewaltigen Staudamm errichten lässt. Die Streichung von der Welterbeliste war damit eigentlich zwingend, wurde aber von oben genannten Staaten mit dem Hinweis abgewendet, dass Tansania die Möglichkeit gegeben werden müsse, sich infrastrukturell weiterzuentwickeln. Der Hintergrund dürfte nicht nur sein, dass Staudämme als eine Form nachhaltiger Energiegewinnung von den großen Entwicklungsbanken finanziert werden, die sich um schöngeistige Dinge wie den Schutz des Natur- und Kulturerbes nicht kümmern, sondern auch, dass solche Megaprojekte besonders günstige Bedingungen für Korruption bieten.

Auch für Liverpool war die Streichung von der Welterbeliste empfohlen worden. Zunächst sah es danach aus, dass dies ebenfalls verhindert würde. Erst als Norwegen eine geheime Abstimmung verlangte, kehrten sich die Mehrheiten um. Man darf davon ausgehen, dass der sonst gern ausgeübte politische Druck auf ehemalige Kolonien dadurch nicht funktionierte, diese der ehemaligen Kolonialmacht beziehungsweise dem Westen generell nur zu gern eine Lektion erteilen wollten.

Bei den Neueinschreibungen setzte sich der verhängnisvolle Trend des Welterbekomitees fort, den Rat der Fachgremien zu ignorieren. Von den 42 nominierten Stätten wurden 34 aufgenommen, davon 15 – über ein Drittel! – gegen die Empfehlung der Experten. Ein kanadischer Berater hatte dafür einen sarkastischen Vergleich parat, Bezug nehmend auf die Olympischen Spiele: Goldmedaillen an alle zu vergeben, um sie zu ermutigen, härter zu trainieren, um künftig besser abzuschneiden.

Auffällig war auch, dass sieben der neuen Nominierungen von Staaten eingebracht wurden, die im Welterbekomitee sitzen und über die Nominierungen mit abstimmen. Man braucht kein Experte zu sein, um dies als einen Schulbuchfall von Interessenkonflikt zu erkennen. Aus genau diesem Grunde hat die Unesco die Mitgliedstaaten des Welterbekomitees aufgefordert, keine eigenen Nominierungen vorzulegen, aber der Wettlauf um immer mehr Welterbestätten scheint auf die Moral keine Rücksicht zu nehmen.

Die Bemühungen um eine global ausgewogene Welterbeliste wurden auf der Tagung in China ein weiteres Mal von den Staaten Europas konterkariert. Von ihnen kamen allein 18 der 34 neu eingeschriebenen Stätten, dagegen jeweils nur zwei aus Afrika und den arabischen Staaten. Alle Entwicklungsländer zusammen konnten lediglich sieben Nominierungen durchbringen. Deutschland hat sich hier mit fünf – drei davon gemeinsam mit anderen Staaten – besonders unrühmlich hervorgetan.

Da hilft es auch wenig, Entwicklungsländer bei ihren Nominierungen mit deutschen Experten zu unterstützen oder ihre coronabedingten Einnahmeausfälle auszugleichen: Das Bild, das die Bundesrepublik auf dieser enorm wichtigen internationalen Bühne abgibt, ist von den selbst erklärten hehren Zielen weit entfernt.

Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt bemühten sich in ihren Beiträgen, ein realistisches Bild von der Situation an den Welterbestätten zu zeichnen, die in offiziellen Berichten zumeist schöngefärbt werden. Durch die Wiedereinführung der erst vor drei Jahren abgeschafften Praxis, dass die NGOs erst das Wort erhalten, wenn die Beschlüsse verabschiedet worden sind, waren sie dieses Jahr wieder von der Willensbildung des Welterbekomitees ausgeschlossen. Angesichts der überfrachteten Tagesordnung und stundenlanger Diskussionen über das Prozedere waren zudem deren Beiträge auf zwei Minuten reduziert worden, um sie am Schluss ganz zu streichen. Allein Norwegen wies auf diesen Missstand und das gewichtige Wort der Zivilgesellschaft hin.

Ähnlich erging es den Vertreter*innen der indigenen Völker. Sie beklagten, dass das ihnen von den Vereinten Nationen gewährte Recht auf »freie, vorherige und informierte Zustimmung« zu allen Entscheidungen bei vielen Nominierungen für die Welterbeliste missachtet worden sei.

Bei dieser Lage der Dinge fällt es schwer, der Arbeit des Welterbekomitees viel Positives abzugewinnen. Trösten darf man sich damit, dass für 185 Stätten Beschlüsse gefasst wurden, die zumindest nicht durch Änderungsanträge verwässert wurden. Die Praxis, beinahe um jeden Preis immer neue Stätten auf die Welterbeliste zu setzen, ohne die finanzielle und personelle Ausstattung des Unesco-Welterbezentrums zu erhöhen, muss jedoch zwangsläufig dazu führen, dass die Überwachung der Erhaltung des Zustandes der ausgewählten Stätten immer schwieriger wird.

Dabei ist es wenig hilfreich, mit dem Finger auf die jetzigen Mitgliedstaaten des Welterbekomitees zu zeigen. Verantwortungsvollere Staaten sollten für eine Mitgliedschaft im Welterbekomitee kandidieren. Im November scheiden die meisten der eingangs genannten Staaten aus dem Welterbekomitee aus. Dies wäre eine Chance für andere, ihren Hut in den Ring zu werfen und zum 50. Jubiläum der Welterbekonvention im kommenden Jahr die dringend erforderlichen Änderungen auf den Weg zu bringen.

Auch das allein wird nicht reichen. Die internationale Gemeinschaft muss begreifen, dass sie mit der Einschreibung der nominierten Kultur- und Naturstätten als »gemeinsames Erbe der Menschheit« in die Unesco-Liste auch eine Verantwortung für deren Erhalt übernimmt. Und dies muss sich insbesondere in der Politik der Gebergemeinschaft niederschlagen. Welterbestätten insbesondere in den Entwicklungsländern können zu Motoren nachhaltiger Regionalentwicklung werden, und die Bevölkerungen in ihrer Umgebung müssen endlich die Vorteile zu spüren bekommen, die sie zu Recht erwarten.

West-östliches Welterbe. Eine Architekturausstellung mit Museumscharakter bildet den Auftakt für Berlins aktuelle Bewerbung um den Unesco-Titel

Die scheidende Direktorin des Unesco-Welterbezentrums, Mechtild Rössler, eine eine deutsche Geografin (Jg. 1959), die sich um das Welterbe bleibende Verdienste erworben hat, verabschiedete sich mit der Mahnung: »Wenn wir es nicht schaffen, diese Stätten zu schützen, was bleibt dann noch übrig?«

Stephan Dömpke (66) ist Gründungsvorsitzender von World Heritage Watch (www.world-heritage-watch.org), einem globalen zivilgesellschaftlichen Netzwerk zum Schutz des Unesco-Welterbes.

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