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  • Diskriminierung von muslimischen Menschen in Berlin

Plötzlich ist die Wohnung nicht mehr zu vergeben

Menschen, die muslimisch sind oder als solche wahrgenommen werden, erleben in Berlin tagtäglich Diskriminierung

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: 4 Min.

Es traf eine dreiköpfige Familie. Hatte sie scheinbar das Bewerbungsverfahren für eine landeseigene Wohnung in der Neuköllner Gropiusstadt erfolgreich absolviert, wendete sich das Blatt in dem Moment, in dem die Familie, die sich noch im Asylverfahren befindet, kurz vor Unterzeichnung des Mietvertrags die Pass-Kopien per Fax an die Gesellschaft sandte: «Innerhalb von zwei Minuten kam die Absage der Wohnung», berichtet Remzi Uyguner von der Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt «Fair mieten - Fair wohnen» am Donnerstag bei einer Online-Pressekonferenz des Netzwerks gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit. Kurz darauf sei die Wohnung wieder im Internet ausgeschrieben worden. Auf Nachfrage hatte es geheißen: Die Wohnung sei mit 70 Quadratmetern zu klein für die Familie. «Das hätte ja schon vorher ein Ausschlussgrund gewesen sein müssen», sagt Uyguner. «Wir gehen davon aus, dass die Absage kam, weil die Passkopie das Foto der Bewerberin mit Kopftuch zeigt.»

Antimuslimischer Rassismus ist auf dem Berliner Wohnungsmarkt gang und gäbe, auch wenn er sich oft nur schwer beweisen lässt, erklärt Christiane Droste, die ebenfalls für die Fachstelle tätig ist. «Aber jeder Fall zählt, auch wenn uns die Wohnungsunternehmen entgegenhalten, dass wir nur eine verschwindend geringe Zahl von Diskriminierungsvorfällen im Vergleich zu Tausenden Vermietungen anbringen würden.»

Die zunächst recht freundliche und vielversprechende Kommunikation in der Anfangshase der Wohnungsbewerbung wende sich oft in dem Moment, in dem die Zugehörigkeit der Bewerber*innen zur islamischen Religion sichtbar wird, abrupt zu einer Ablehnung. Von Betroffenen gemeldet werden solche Vorfälle auch deshalb eher selten, weil diese befürchten, dass ihnen daraus Nachteile bei einer weiteren Bewerbung entstehen könnten. Ähnlich sei es auch der dreiköpfigen Familie ergangen, die eine juristische Verfolgung des Falles trotz guter Chancen ablehnte, weil sie Angst vor negativen Auswirkungen auf ihren Asylprozess hatten.

Name und Aussehen zählen

Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit, ein Projekt des Vereins Inssan, sammelt Vorfälle wie diesen. Die Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt stelle nur ein Feld dar, in dem Menschen, die sich selbst als muslimisch bezeichnen oder so wahrgenommen werden, damit konfrontiert sind, dass sie aufgrund ihres Namens oder Aussehens Rassismus erfahren, erklärt Projektleiterin Zeynep Çetin. Dem Netzwerk seien für das Jahr 2021 insgesamt 206 Vorfälle gemeldet worden, berichtet sie. Im Bereich sozialer Nahraum werden mit knapp der Hälfte kontinuierlich die meisten Vorfälle erfasst. Hierzu zählt der öffentliche Raum, in dem sich Menschen mehr oder weniger zufällig begegnen - ob auf der Straße, auf Parkplätzen, an Bushaltestellen, im Supermarkt oder in der Nachbarschaft, erklärt Çetin. «Im Vorbeifahren» werden häufig Menschen beleidigt, bespuckt und tätlich angegriffen. Frauen werde das Kopftuch heruntergerissen.

Mit Kopftuch nicht ins Impfzentrum

Jeder fünfte Vorfall findet in Geschäften des täglichen Bedarfs oder auch bei Ärzt*innen oder in Krankenhäusern statt. «So wie die Patientin, die vom Arzt, der ihr die Corona-Impfung geben soll, wiederholt gefragt wird, ob sie ihn verstehe und Deutsch spreche, und obwohl sie das mehrfach bejaht, von ihm nicht ausreichend über die Impfung aufgeklärt wird», erläutert die Inssan-Mitarbeiterin.

Zahlreiche Meldungen betreffen den Bereich Arbeit. Hierzu zählen die Arbeitsuche, die Bewerbung sowie bestehende Arbeitsverhältnisse. Oft werden Benachteiligungen bei der Arbeitsuche aufgrund des Kopftuches gemeldet. Oder auch Fälle wieder dieser: «Eine Ärztin mit Kopftuch wird nicht zu ihrem Arbeitsplatz im Impfzentrum vorgelassen und von der Sicherheitsmitarbeiterin mit dem Hinweis abgewiesen, »sie gehöre ganz sicher nicht hierher«.

Abgesehen von religiösen Symbolen geben 144 der Muslim*innen, die Vorfälle gemeldet haben, an, auch wegen ihrer ethnischen Herkunft Anfeindungen erlebt zu haben, viele zudem, weil sie Frauen waren. Somit überschneiden sich bei einer Vielzahl von Meldungen verschiedene Diskriminierungsgründe. Insgesamt sind Frauen häufiger von antimuslimischem Rassismus betroffen als Männer. Unter den äußerlichen Merkmalen, die als relevant für Vorfälle gelten, werden »Nichtdeutsche«, Name, dunkle Hautfarbe, Haare und Augen, Bart und das Kopftuch am häufigsten genannt.

Es seien zwar weniger Fälle gemeldet worden als im Vorjahr (228), die Gesamtzahlen von 2016 bis 2021 zeigten dennoch eine Steigerung von über 80 Prozent. Als Grund für den leichten Einbruch wird angenommen, dass die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle des Netzwerks in der Gitschiner Straße in Kreuzberg während der Corona-Pandemie nur eingeschränkt weitergehen konnte. Digitale Formate seien zudem nicht niedrigschwellig genug gewesen. Auch die nur eingeschränkt mögliche Durchführung von Angeboten zur Ermutigung von Betroffenen wirke sich auf das Meldeverhalten aus.

Zu den beim Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit registrierten Vorfällen kommen zusätzlich 174 Meldungen von den berlinweiten Registerstellen. Auch andere Berliner Antidiskriminierungsberatungsstellen erfassen Daten.

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