Impfpflicht ist kein Muss

Nach dem Karlsruher Urteil bleiben viele Baustellen in der Corona- und Gesundheitspolitik

Die Impfpflicht für Mitarbeiter von Kliniken und Pflegeheimen stellt einen tiefen Eingriff in die Grundrechte dar, der aber zum Schutz vulnerabler Gruppen zulässig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat nun juristisch geklärt, dass der Staat das in engem Rahmen darf. Wenn Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) daraus ableitet, dass die Impfpflicht ein Muss ist, verdreht er den Richterspruch.

Auch nach dem Urteil spräche angesichts der deutlich entspannten Infektionslage nichts gegen eine Aussetzung der Impfpflicht zumindest bis zum Herbst. Das bleibt eine rein politische Entscheidung. Und der Staat muss den Schutz vulnerabler Gruppen durch weitere Maßnahmen als die zunehmend schlechter wirkenden Impfungen herstellen, etwa durch eine Testpflicht fürs Personal.

Das Urteil könnte zu einer weiteren Schlussfolgerung führen. Karlsruhe macht deutlich, dass der Pflegeberuf mit einer ganz besonderen Verantwortung einhergeht. Wie wäre es, wenn das von den Arbeitgebern mit entsprechender Bezahlung und besseren Jobbedingungen honoriert würde?

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