Schmale Brücke

Die Ampel will das Migrationsrecht modernisieren. Der Kabinettsbeschluss fällt hinter den Koalitionsvertrag zurück

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 4 Min.

Mohamed Adam Abona Mohamed ist vor acht Jahren aus dem Tschad nach Deutschland gekommen. Damals war er 23 Jahre alt: »Seitdem hatte ich keine richtige Arbeitserlaubnis bekommen, auch an Deutschkursen konnte ich nicht teilnehmen«, erzählt der heute 31-Jährige, der sich bei Jugendliche ohne Grenzen engagiert, am Mittwoch auf einer Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt. Was das bedeutet, sagt er auch: »Schuldgefühle, Aggressivität und Verarmung. Depression und Mutlosigkeit. Selbstachtung, soziales Ansehen und Lebenschancen sind für uns gering.« So wie ihm geht es Tausenden Menschen in Deutschland, die keine ordentliche Aufenthaltserlaubnis haben, sondern nur »geduldet« sind, das heißt ausreisepflichtig, nur wurde ihre Ausreisepflicht aus bestimmten Gründen ausgesetzt.

Am Mittwoch haben die Minister*innen im Bundeskabinett im ersten Migrationspaket das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht beschlossen. Es sieht vor, dass Menschen, die – wie Abona Mohamed – am 1.1.2022 länger als fünf Jahre in Deutschland gelebt haben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können. In dieser Zeit müssen sie die üblichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen: Lebensunterhaltssicherung, Kenntnisse der deutschen Sprache und Identitätsnachweis. Ausgenommen vom Chancen-Aufenthaltsrecht sind Straftäter*innen und Menschen, die mehrfach über die eigene Identität getäuscht haben, »um ihre Abschiebung zu verhindern«. Die Regelung ist eine einmalige Sonderregelung ohne Verlängerungsmöglichkeit. »Für rund 135 000 Menschen ist das die Brücke in ein besseres Leben in Deutschland, für mehr Menschlichkeit statt Misstrauen im Aufenthaltsrecht«, sagte die Integrationsbeauftragte der Regierung, Reem Alabali-Radovan.

Menschenrechtsorganisationen wie Jugendliche ohne Grenzen, Pro Asyl, der Flüchtlingsrat Berlin, die Diakonie und die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßen den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums. Aber sie üben auch scharfe Kritik: »Viele Details aus dem Koalitionsvertrag – wie die Möglichkeit einer eidesstattlichen Versicherung zur Identitätsklärung –, die in der Praxis die Situation der Betroffenen verbessern würden, finden sich im Gesetzesentwurf nicht wieder«, sagt Nora Brezger vom Berliner Flüchtlingsrat dem »nd«. Dadurch bleibe vieles Auslegungssache der Ausländerbehörden, die schon jetzt bundesweit sehr unterschiedlich agieren. Die Frage der Identitätsklärung beziehungsweise Passbeschaffung, die sich für Geduldete aus verschiedensten Gründen schwierig gestalten kann, könnte also eine Hängepartie bleiben. Schon jetzt ist die »fehlende Mitwirkung« oft eine Begründung für Abschiebungen. Doch oft ist es den Betroffenen gar nicht möglich, so mitzuwirken, wie von ihnen gefordert.

Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Abschaffung von Duldung light für Menschen mit ungeklärter Identität, die mit einem Arbeitsverbot einhergeht, findet sich im Gesetzentwurf nicht wieder. Die Integrationsbeauftragte kündigte die Abschaffung der Beschäftigungsverbote in einem zweiten Gesetzespaket im Herbst an. »Das ist die falsche Reihenfolge. Um ein Bleiberecht zu erhalten, ist Arbeit von essentieller Bedeutung«, kritisiert Brezger. Die Organisationen fürchten außerdem, dass viele Geduldete nach einem Jahr Chancen-Aufenthaltsrecht wieder in die Duldung rutschen könnten, weil es ihnen zu schwer gemacht wird, die Bedingungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

Der Kabinettsbeschluss sieht außerdem vor, dass der Familiennachzug für Fachkräfte und IT-Spezialisten erleichtert wird. Im Koalitionsvertrag war diese Einschränkung noch nicht vorgesehen. »Es ist eine riesige Enttäuschung für Tausende Familien, dass die Erleichterungen beim Ehegattennachzug auf Fachkräfte beschränkt bleiben. Das Recht auf Familienleben ist ein Menschenrecht und kein Privileg für Besserverdienende!«, sagt Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, gegenüber »nd«. Ob hier eine generelle Regelung folgen soll, bleibt offen. Die Integrationsbeauftragte sagte: »Heute setzen wir den ersten Meilenstein, im Herbst werden weitere folgen: Wir wollen Beschäftigungsverbote abschaffen, unser Einwanderungsrecht modernisieren und mehr Einbürgerungen ermöglichen.«

Direkt umgesetzt werden sollen indessen Verschärfungen: So soll die Abschiebehaft für bestimmte Straftäter von drei Monaten auf maximal sechs Monate verlängert werden. Diese Verlängerung soll den Behörden mehr Zeit geben, eine Abschiebung vorzubereiten, etwa die Identität zu klären, fehlende Papiere zu beschaffen und einen Platz in einem Flugzeug zu organisieren. Bünger kritisiert, dass insbesondere die Grünen diese Verschärfungen mittragen: »Während Erleichterungen beim Familiennachzug auf sich warten lassen, trägt man ohne Not weitere Verschärfungen mit. Ist das etwa der versprochene Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik?«

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