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Rechte Naturschützer

Streit um Windräder in Thüringens Wäldern

Umwelt- und Klimaschutz werden gerne über einen Kamm geschoren, doch das ist nicht ganz richtig. Bisweilen liegen beide im Konflikt miteinander. So auch beim Streit um die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern, der jetzt vom Bundesverfassungsgericht juristisch entschieden wurde: Das Landesverbot in Thüringen verstößt gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie die Eigentumsrechte der privaten und öffentlichen Waldbesitzer.

Dass sich CDU, FDP und AfD zu Naturschützern im Freistaat aufschwingen, ist dreist. Gerade die Rechten befeuern den lokalen Protest gegen jedes Windrad im Umfeld von bewohntem Gebiet. Dass dadurch der dringend benötigte Ausbau der Erneuerbaren auf Jahre verzögert und oft ganz blockiert wird, ist erst die Ursache dafür, dass andere Standorte in den Blick geraten: Wälder und auch Naturschutzgebiete.

Für Thüringen und die links geführte Minderheitsregierung ist das Karlsruher Urteil ein Befreiungsschlag. Es ist kein Freibrief zur Aushebelung von Naturschutzaspekten, aber das Ziel einer komplett grünen Energieversorgung aus eigenen Quellen bis 2040 rückt nun in greifbare Nähe.

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