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G8-Justiz aus dem Faschismus
Matthias Monroy zur Nicht-Auslieferung von Vincenzo Vecchi
In den EU-Verträgen haben die Mitgliedstaaten die gegenseitige Anerkennung in Rechtssachen vereinbart. Dazu gehört auch, EU-Haftbefehle im eigenen Land zu vollstrecken, ohne diese abermals juristisch zu prüfen.
Allerdings darf das Unionsrecht nicht zur politischen Verfolgung instrumentalisiert werden. Deshalb ist das nunmehr dritte französische Urteil zur Causa Vincenzo Vecchi, mit dem sich die Richter sogar über den Europäischen Gerichtshof hinwegsetzen, von großer Bedeutung. Denn unbestreitbar will der italienische Staat mit der Inhaftierung des bekennenden Anarchisten ein Exempel statuieren – 21 Jahre nach den vorgeworfenen Taten, die Vecchi nicht einmal selbst begangen hat.
Italiens Gesinnungsparagraf 285 kommt aus dem Faschismus, genauso wie eine Polizeikultur, bei der Folter auch heute noch an der Tagesordnung ist. Kein einziger Polizist ist indes für die brutale Repression gegen die Proteste in Genua zur Verantwortung gezogen worden.
Die französische Staatsanwaltschaft täte deshalb gut daran, auf eine letzte Berufung gegen die Nicht-Auslieferung des letzten G8-Gefangenen zu verzichten.
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