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Emmauswald in Neukölln: Bäume in Gefahr

Eine Anfrage der Linken in Berlin legt offen, wie viele geschützte Bäume durch die Pläne der Vonovia-Tochter Buwog gefährdet sind

  • Patrick Volknant
  • Lesedauer: 2 Min.
»Emmauswald bleibt!«: Ein Protestplakat der gleichnamigen Initiative setzt sich für die Erhaltung der Bäume ein.
»Emmauswald bleibt!«: Ein Protestplakat der gleichnamigen Initiative setzt sich für die Erhaltung der Bäume ein.

Gegen den Widerstand der Zivilgesellschaft will die Vonovia-Tochter Buwog mit dem Neuköllner Emmauswald ein rund 135 Jahre altes, ehemaliges Friedhofsgelände bebauen. Im Zentrum des Konflikts stehen dabei von der Baumschutzverordnung geschützte Bäume, welche für rund 500 geplante Wohnungen weichen sollen.

Eine nun auf Anfrage der Linke-Abgeordneten Katalin Gennburg und Niklas Schrader veröffentlichte Antwort macht die möglichen Auswirkungen einer Bebauung deutlich. Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen unter Berufung auf das Baumkataster mitteilt, stehen auf der Fläche des ehemaligen Emmauskirchhofs insgesamt 683 Bäume, von denen 207 der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen. Bei den restlichen 476 handele es sich um nicht geschützte Laub- und Nadelbäume. Nach derzeitigen Plänen, so die Bauverwaltung, ist auf dem Gelände mit der Fällung von 97 geschützten Bäumen zu rechnen. Diese würden jedoch »vollständig innerhalb und außerhalb des Plangebiets« ausgeglichen.

Gennburg kritisiert die Pläne gegenüber »nd«. »Im Bezirk wird ein grüner Stadtrat zum Handlanger der Immobilienwirtschaft, die noch nicht genug teure Eigentumswohnungen gebaut hat«, sagt die Linke-Politikerin. Geplant sei, ein eingetragenes und geschütztes Gartendenkmal zu zerstören. »Wir befinden uns am Scheideweg: entweder Stadtentwicklung weiter betreiben wie bislang, ›bauen, bauen, bauen‹ ohne Rücksicht auf Verluste – oder Klimaschutz.«

Ein weiterer Streitpunkt bleibt die Klassifizierung des betroffenen Geländes. Bei der Fläche handelt es sich laut Bausenat derzeit nicht um einen Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes – auch wenn Teile des Areals einen »waldähnlichen Charakter« aufweisen. Der Einstufung als Wald habe bei einer Begutachtung im Jahr 2017 vor allem die Nutzung des Gebiets als Friedhof widersprochen.

Wie aus der Antwort jedoch zugleich hervorgeht, handelt es sich beim Emmauswald um eine entwidmete Friedhofsfläche. »Da die Friedhofsfläche bereits entwidmet ist, kann das Emmaus-Wäldchen nun auch in der Eigenschaft ›Wald‹ laut Berliner Waldgesetz geschützt werden«, kommentiert Gennburg. Es sei dementsprechend noch nicht zu spät, um entgegenzusteuern: »Der Lakmustest der Stadt ist nun der Emmaus-Kirchhof.«

Ein durch die Buwog vorgelegter Bebauungsplan war vor gut zwei Wochen in einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses abgelehnt worden. In der Suche nach einem Kompromiss zieht sich das B-Planverfahren bereits seit 2011 hin. Das Planareal ist Privateigentum der Buwog.

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