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EU-Mercosur-Abkommen: Handel braucht klare Regeln
Martin Ling zum geplanten EU-Mercosur-Abkommen
Die entscheidenden Wochen stehen an: Bis Ende Juni will die EU-Kommission das Freihandelsabkommen mit dem Mercosur unter Dach und Fach bringen. Ein Abkommen, an dem die EU seit 1999 arbeitet, ohne zu mehr als einer Grundsatzeinigung im Juni 2019 zu kommen.
Es war eine gute Nachricht 2020: Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur wird in seiner vorliegenden Fassung nicht ratifiziert. Die Abgeordneten des EU-Parlaments forderten einklagbare Standards statt unverbindlicher Absichtserklärungen, wie sie die EU-Kommission ausgehandelt hat, um nach 20 Jahren Verhandlungen überhaupt ein Grundsatzabkommen durchzubekommen.
Die schlechte Nachricht 2023: Es wird zwar über eine Zusatzvereinbarung verhandelt, die Menschenrechtsverletzungen, Umwelt- und Klimaschäden abwenden soll, doch verbindlich ist sie nicht. Und damit ein stumpfes Schwert, wie beispielsweise die 2000 festgeschriebene Menschenrechtsklausel im EU-Freihandelsabkommen mit Mexiko zeigt: Sie wurde kein einziges Mal angewendet.
Dass das Bundeskanzleramt beim EU-Kenia-Abkommen sich gerade gegen »sanktionsbewehrte Nachhaltigkeitsstandards« einsetzt, lässt für das Mercosur-Abkommen selbiges befürchten. Die EU-Kommission und die Bundesregierung folgen den Interessen der Auto- und Agrarindustrie – das Allgemeinwohl und die Umwelt bleiben da auf der Strecke. Mit der Eindämmung der Klimakrise sind solche Abkommen nicht vereinbar. Erst wenn fairer Handel, der sozialen und ökologischen Standards verbindlich Rechnung trägt, statt Freihandel zur Richtschnur wird, wäre das eine wirklich gute Nachricht.
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