Das Urteil gegen Lina E. ist drastisch und skandalös

Christopher Wimmer über das Urteil gegen Lina E.

  • Christopher Wimmer
  • Lesedauer: 2 Min.

Lina E. muss fünf Jahre und drei Monate in Haft. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die 28-Jährige wegen Angriffen auf Rechtsextreme sowie wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Für ihre Mitangeklagten verhängte das Gericht Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten und drei Jahren und drei Monaten.

Es ist ungeheuerlich, dass der Senat um Richter Hans Schlüter-Staats ein so drastisches Urteil auf der Basis von Indizien, haltloser Aussagen militanter Neonazis und eines dubiosen Kronzeugen fällte, das nun den Antifaschist*innen mehrere Lebensjahre rauben wird. Vor Gericht kamen immer wieder grundlegende Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft auf, die den Fall an sich gezogen hatte. Falsche Interpretationen, widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise prägten das Verfahren. Es gab lediglich ein Konvolut an Indizien, die als »Belege« für die Täterschaft von Lina E. angeführt wurden: Uneindeutige DNA-Spuren oder ein Foto vom Tatort bei Lina E. Auch der Kronzeuge Johannes Domhöver konnte nichts Substanzielles beitragen, auch wenn er doch selbst Mitglied der »kriminellen Vereinigung« gewesen sein soll.

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Anscheinend reichte dies jedoch für die vollkommen überzogene Verurteilung aus. Selbst die Staatsanwaltschaft gab zu, »nicht den einen, erdrückenden Beweis« zu haben. Für sie war es »die Gesamtschau«, die die Vorwürfe erhärtete. Die Verteidigung hat recht, wenn sie das Vorgehen der Dresdner Justiz als politisch motiviert beschreibt. Es ist ein Gesinnungsurteil, dass ein Exempel gegen (militanten) Antifaschismus statuieren soll – während aktuell knapp 600 Rechtsextreme mit Haftbefehl gesucht werden.

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