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Betrogen, nicht geschummelt
Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Skandals ist zäh und langwierig
Fast acht Jahre hat es gedauert, bis der Diesel-Skandal auch in Deutschland zu strafrechtlichen Konsequenzen führt. Bewährungs- und Geldstrafen gibt es für den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und zwei seiner Mitarbeiter wegen Betrugs. Ob der zwischen Gericht und Angeklagten ausgehandelte Deal viel zu milde ist oder ob es nur auf diesem Weg zu einer Verurteilung kommen konnte, darüber lässt sich streiten. Der eigentliche Skandal ist etwas anderes: dass sich die juristische Aufarbeitung so zäh und langwierig gestaltet. Selbst die Frage des Schadenersatzes für Käufer wird die Gerichte noch viele Jahre beschäftigen.
Überhöhter Schadstoffausstoß führt zu deutlich mehr Krankheits- und auch Todesfällen, das ist zweifelsfrei belegt. Dennoch verharmlosten wichtige Stellen lange Jahre die Vorgänge. Für Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt ging es lediglich um unschöne Schummeleien, die strafrechtlich nicht belangt werden können. Das zögerliche Vorgehen von Staat und Justiz hat mit dazu beigetragen, dass es in der Autoindustrie bis heute an Unrechtsbewusstsein fehlt: Noch immer ergeben unabhängige Messungen viele Unregelmäßigkeiten bei Diesel-Pkw.
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