Kirchenasyl verteidigt

Drohende Abschiebung eines Syrers aus Kirchengemeinde gestoppt

Das Kirchenasyl ist keine vertragliche Vereinbarung mit Religionsgemeinschaften, von den Ausländerämtern wird es jedoch in der Regel respektiert.
Das Kirchenasyl ist keine vertragliche Vereinbarung mit Religionsgemeinschaften, von den Ausländerämtern wird es jedoch in der Regel respektiert.

Die Ausländerbehörde Mainz-Bingen hat die Abschiebung des 35-jährigen Syrers Abderrahman G. aus dem Kirchenasyl in der Darmstädter Matthäusgemeinde am Donnerstag gestoppt. Nach Ablauf einer Frist im Dublin-Verfahren geht die Zuständigkeit für seinen Asylantrag nun auf Deutschland über. Ursprünglich sollte dieser Antrag in Malta geprüft werden.

In Malta war der Mann nach einer neuntägigen Fahrt über das Mittelmeer mit einem Boot angekommen. Nach der EU-Dublin-Verordnung muss ein Asylantrag in dem Land bearbeitet werden, in dem der Antragssteller zuerst in der EU eingereist ist. Reist dieser in ein anderes Land weiter, kann er innerhalb von sechs Monaten in den zuständigen EU-Staat zurückgeschoben werden. Im Falle des Syrers G. endete diese Überstellungsfrist am Donnerstag um Mitternacht.

Nach seiner Ankunft in Deutschland war G. zunächst in ein Aufnahmelager im rheinland-pfälzischen Hermeskeil gebracht worden. Ein dort gestellter Asylantrag wurde mit Hinweis auf das EU-Mitglied Malta abgelehnt. Aus Furcht vor der drohenden Abschiebung suchte der Syrer schließlich Schutz im Kirchenasyl im benachbarten Hessen.

Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Kirchenasyls hatte sich am Donnerstagmorgen die Ausländerbehörde zu einer Inspektion in Darmstadt angekündigt. Verschiedene Organisationen befürchteten deshalb, dass das Kirchenasyl gebrochen und der Syrer gegen seinen Willen mit polizeilicher Unterstützung abgeschoben werden könnte. Zu einer deshalb organisierten Solidaritätskundgebung waren am frühen Donnerstagmorgen rund 150 Menschen gekommen.

Bei dem Besuch wollte sich der Vertreter der Ausländerbehörde vergewissern, ob sich G. tatsächlich im Kirchenasyl aufhält. Denn ansonsten hätte seine Dublin-Überstellungsfrist nach Malta auf 18 Monate verlängert werden können.

Am Tag zuvor sprach sich auch die Stadt Darmstadt in einer Mitteilung für eine Respektierung des Kirchenasyls aus. Dabei handele es sich »um einen wichtigen Schutzraum, der für Geflüchtete in verzweifelten Situationen Stabilität und Sicherheit bedeutet«, so der Oberbürgermeister Hanno Benz (SPD). Darmstadts Ordnungsdezernent Paul Wandrey kritisierte, dass seine Ausländerbehörde von den Kollegen aus Rheinland-Pfalz nicht kontaktiert worden sei. Auch die für Abschiebungen zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, sei nicht involviert worden.

Timmo Scherenberg, der Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrats, zeigte sich im Gespräch mit »nd« begeistert von der großen Unterstützung für den Fall und meint damit auch die Stadt Darmstadt. Das Kirchenasyl bezeichnet er als »wichtiges Instrument der Zivilgesellschaft, um Fehlentwicklungen im europäischen Asylsystem etwas entgegenzusetzen«.

Das Kirchenasyl ist keine vertragliche Vereinbarung zwischen Religionsgemeinschaften und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Von den Ausländerämtern, die als nachgeordnete Behörden für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig sind, wird es jedoch in der Regel respektiert. Im Juli hatte allerdings die Ausländerbehörde der Stadt Viersen diese Übereinkunft gebrochen und ein kurdisches Ehepaar in einem Gemeindehaus in Nettetal-Lobberich (Nordrhein-Westfalen) festgenommen. Es wurde anschließend in eine Abschiebehaftanstalt in Darmstadt gebracht. Nach Protesten revidierte die Stadt Viersen die Entscheidung, das Asylgesuch des Ehepaars sollte daraufhin erneut geprüft werden.

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