Sanktionen beim Bürgergeld: Rückkehr zum Strafregime

Jana Frielinghaus zu Sanktionen beim Bürgergeld und deren Irrelevanz für den Bundeshaushalt

Eine Schlange vor dem Jobcenter der Agentur für Arbeit in Essen. Gegen Kürzungen haben Erwerbslose keine Lobby.
Eine Schlange vor dem Jobcenter der Agentur für Arbeit in Essen. Gegen Kürzungen haben Erwerbslose keine Lobby.

SPD und Grüne hatten sich gefeiert Anfang 2022: Man lasse Hartz IV hinter sich, werde Erwerbslosen auf Augenhöhe begegnen und im Rahmen des »Förderns und Forderns« endlich Ersteres in den Vordergrund stellen. Doch zwei Jahre später folgt die Kehrtwende zurück zu Totalsanktionen für »hartnäckige Verweigerer«. Das Strafregime gegenüber Menschen, denen ohnehin nur das kleingerechnete Existenzminimum gewährt wird, war sowieso nie verschwunden, sondern nur abgemildert.

Sozialminister Heil hat das mit Respekt begründet, den man den Steuerzahlenden gegenüber zeigen müsse, indem man Leistungen an Bedingungen knüpfe, und mit den Sparvorgaben des Verfassungsgerichts. Allerdings: Die dadurch laut Bundeshaushalt 2024 erzielbare Einsparung von 150 Millionen Euro ist Experten zufolge viel zu hoch gegriffen. Selbst wenn sie erreichbar wäre: Das sind Peanuts im Vergleich zu den Kosten des riesigen Arbeitslosenkontrollapparats.

Es geht also einmal mehr um Symbolpolitik auf dem Rücken derer, die keine Lobby haben. Neben den Jobcenterkunden sind das erneut Geflüchtete, deren Leistungen die Ampel ebenfalls kürzt. Wieder geht es darum, Sündenböcke für zu geringe Nettoeinkommen Erwerbstätiger zu präsentieren, während den Superreichen weiter nichts zur Finanzierung des Gemeinwesens abverlangt wird.

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