Programm oder Personal? - Was zählt bei der AfD

Sebastian Weiermann über den faschistischen Kern der AfD

Maximilian Krah vertrat die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
Maximilian Krah vertrat die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hat man nun die Kernfrage entdeckt. Was gibt den Ausschlag bei der Bewertung der AfD? Der Inhalt von Partei- und Wahlprogrammen oder Aussagen von Politiker*innen der Partei. Der Verfassungsschutz argumentiert mit beidem, stützt seine Einschätzung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall aber zu großen Teilen auf Aussagen von Einzelnen. Die AfD findet das falsch, sie möchte nur das Programm bewertet wissen und ist der Meinung, dieses sei im demokratischen Rahmen.

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Die Strategie der AfD, zu der auch eine Verschleppung des Verfahrens gehört, ist klug. In ihrem Programm ist sie zwar menschenfeindlich und rassistisch, geht dabei aber nicht weit über die demokratischen Parteien und ihre Entscheidungen hinaus. Viel klarer werden die Parteivertreter*innen im Netz, im Bierzelt und bei Kundgebungen. Es ist kein Zufall, dass zwei Verfahren gegen Björn Höcke wegen der Nutzung der SA-Parole »Alles für Deutschland!« laufen. Parolen wie diese offenbaren den faschistischen Kern der AfD. Sie signalisieren ihren Anhänger*innen, in welche Richtung die Partei steuert. Was im Programm steht, ist nicht so wichtig.

Die AfD ist eine Partei mit faschistischen Inhalten und ihr Personal ist mit Neonazis durchsetzt. Das ist alles dokumentiert. Egal, was das Gericht entscheidet und egal, wie der Verfassungsschutz die Partei einstuft, sie ist eine Gefahr für die Demokratie. Das könnten übrigens auch Thüringer Christdemokraten wissen und sich nicht auf Gespräche einlassen.

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