Deutsche Wohnen Enteignen: Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg

Kai Wegner (CDU) sagt, mit ihm gibt es keine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen

Schon vor einem Jahr ahnten Aktivist*innen, was eine große Koalition für die Umsetzung des Volksentscheides bedeuten würde.
Schon vor einem Jahr ahnten Aktivist*innen, was eine große Koalition für die Umsetzung des Volksentscheides bedeuten würde.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass Kai Wegner (CDU) vergangene Woche ausgesprochen hat: »Mit mir als Regierendem Bürgermeister wird es Enteignungen von Wohnungsunternehmen in dieser Stadt nicht geben. Punkt.« Dass das nicht nur eine Deklaration, sondern in Berlin Verwaltungspraxis ist, zeigt die Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linke-Abgeordneten Niklas Schenker und Elif Eralp zum Stand des geplanten Vergesellschaftungsrahmengesetzes. Dieses Gesetz muss der Senat nach dem erfolgreichen Volksentscheid der Initiative »Deutsche Wohnen und Co enteignen« (DWE) ausarbeiten.

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Der Stand der Dinge ist ernüchternd. Bisher hat es zwischen September 2023 und März 2024 drei Treffen zur Vorbereitung des Gesetzes gegeben. Zivilgesellschaftliche Organisationen sollen in den Abstimmungsprozess nicht eingebunden werden. Ein externes Rechtsgutachten, das erstellt werden soll, wurde noch nicht einmal ausgeschrieben. »Der Senat ignoriert den Volksentscheid und versucht nicht einmal mehr, einen anderen Eindruck zu vermitteln«, sagt Niklas Schenker.

Aber immerhin: Das Ergebnis der Expert*innenkommission, die bereits im Juni vergangenen Jahres festgestellt hatte, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen rechtlich möglich ist, stelle einen Bezugspunkt der inhaltlichen Diskussionen dar, so der Senat.

Der andere in der Anfrage genannte Bezugspunkt ist gleichzeitig Begründung für Kai Wegners Ansage: Der Bericht des Landesrechnungshofs hatte wenig überraschend festgestellt, dass eine Vergesellschaftung mit Entschädigungen, die sich an aufgeblähten Marktpreisen für Immobilien orientieren, nicht finanzierbar sei. Was gerne verschwiegen wird: Der Rechnungshof hat auch angemerkt, dass eine Enteignung nach dem Modell, das die Initiative DWE vorgeschlagen hat, finanziell durchaus möglich ist. Diese Idee verwirft der Rechnungshof dann allerdings wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, die wiederum die Expert*innenkommission nicht gesehen hatte.

»Von Wegners Demokratiefeindlichkeit in Basta-Manier sind wir keineswegs überrascht und trotzdem offenbaren seine jüngsten Einlassungen nichts mehr als Verächtlichkeit gegenüber dem eindeutigen Votum der Berliner*innen«, sagt DWE-Sprecher Justus Henze zu den jüngsten Äußerungen des Regierenden Bürgermeisters. Da offensichtlich ist, dass der Senat den Wählerwillen nicht umsetzen will, arbeitet die Initiative derzeit an einem eigenen Vergesellschaftungsgesetz, über das die Berliner*innen in einem neuen Volksentscheid befinden sollen. Die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände wäre dann nicht mehr abhängig vom Willen der Regierenden.

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