Abstrakte Bekenntnisse zur Pressefreiheit reichen nicht

Angriffe auf Journalisten müssen verurteilt werden, meint David Rojas Kienzle

»Nach jetzigem Stand soll es zu einem Angriff auf Polizeikräfte mit einer Teleskopstange gekommen sein«, sagt Polizeivizepräsident Marco Langner in der Sitzung des Innenausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses. Am Donnerstag, dem 23. Mai, hatten propalästinensische Demonstrant*innen einen Teil der Humboldt-Universität besetzt. Im Zuge der Räumung wurde auch der Videojournalist Ignacio Rosaslanda, der für die »Berliner Zeitung« vor Ort war, festgenommen. Gegen ihn werde jetzt wegen »schweren Hausfriedensbruchs« und Körperverletzung ermittelt, teilte Langner weiter mit.

Von dem fraglichen Vorgang gibt es ein Video. Der Journalist der »Berliner Zeitung« filmt aus dem besetzten Gebäude, wie die Polizei eine verbarrikadierte Tür überwindet. Die ersten Beamten, die den Raum betreten, lassen ihn gewähren und gehen an ihm vorbei. Laut einem Bericht der »Berliner Zeitung« hatte er seinen Presseausweis sichtbar um den Hals hängen. Kurz darauf wird er von hinten umgerissen. Dreimal ruft er »Ich bin Presse!« Dann sind Schläge zu hören.

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Dass Polizeivizepräsident Langner trotzdem an der Version festhält, Rosaslanda habe Polizeibeamte angegriffen, ist ein Skandal. Und dass er sagt, man stehe uneingeschränkt für Meinungs- und Pressefreiheit, reicht bei Weitem nicht aus, wenn dem keine Taten folgen. Für den Schutz der Pressefreiheit ist es unbedingt notwendig, dass die offensichtliche Einschränkung der Arbeit von Kolleg*innen durch die Polizei klar als solche benannt und verurteilt wird. Sonst entsteht der Eindruck, dass weniger die Pressefreiheit verteidigt wird, als die Polizeibeamten, die sie behindern.

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