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Nach Klimaprotesten: Blockaderecht?
Klimaaktivistin Irma Trommer geht nach Karlsruhe
Die Klimaaktivistin Irma Trommer geht in die juristische Offensive. Am Donnerstag reichte die Berliner Schauspielerin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie wehrt sich damit gegen ihre Verurteilung wegen Teilnahme an Straßenblockaden der Letzten Generation. Trommer, Jahrgang 1996, verfolgt neben ihrem Engament fürs Klima eine Karriere als Schauspielerin. Ihre Bandbreite umfasst nicht nur die Schauspielerei, sondern auch Gesang und Tanz. Sie beherrscht laut Angaben ihrer Agentur mehrere Musikinstrumente, darunter Flöte, Querflöte und Gitarre.
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Die Verfassungsbeschwerde von Irma Trommer richtet sich gegen ihre Verurteilung wegen Teilnahme an zwei Straßenblockaden der Letzten Generation im Juli 2022. Sie wurde vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt, was in Berufung und Revision bestätigt wurde.
Kern der Beschwerde ist die vermutete Verletzung von Grundrechten, insbesondere der Versammlungsfreiheit. Trommer argumentiert, dass die Straßenblockaden von Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt seien. Zudem wird die Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wegen des Festkleben auf der Straße als Verletzung des Bestimmtheitsgebots für Strafgesetze kritisiert.
Die Beschwerde zielt darauf ab, eine höchstrichterliche Klärung zur Bewertung von Klimaprotesten in Form von Straßenblockaden zu erreichen. Trommers Unterstützer*innen kündigen an, dass noch viele weitere Menschen, die wegen Blockaden verurteilt wurden, Verfassungsbeschwerden einlegen könnten. Es gebe hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Fragen rund um Straßenblockaden viel Klärungsbedarf.
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