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- Debatte um Zurückweisungen
Verabredung zu Straftaten
Matthias Monroy über die Einigkeit zum Bruch von EU-Recht
Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert den Begriff »Flüchtling« international verbindlich und bestimmt das Verbot von Zurückweisungen. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert hierzu einen individuell einklagbaren Rechtsschutz. Auch das deutsche Asylrecht gewährt in Artikel 16a des Grundgesetzes politisch Verfolgten ein individuell einklagbares Grundrecht auf Asyl.
Führende Politiker und Juristen fordern jetzt mit Grenzschließungen und Ausnahmeregelungen offen die Aushöhlung dieser Rechtsgarantien. Unionschef Friedrich Merz und sein Fraktionsvize Jens Spahn gehen noch weiter und wollen für rechtswidrige Zurückweisungen an den Grenzen eine »Notlage« gemäß der EU-Verträge erklären. Wohl wissend, dass sie damit nicht durchkommen, aber in einem rechtsfreien Raum auf Zeit spielen können.
Bislang hat der Europäische Gerichtshof trotz steigender Migrationszahlen noch keine derartige »Notlage« anerkannt und etwa Ungarn, Polen, die Slowakei und Tschechien zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem EU-Recht verurteilt. Die einschlägigen Europäischen Verträge müssen gegenüber dem nationalen Recht mit Vorrang angewendet werden – auch wenn der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, das Gegenteil behauptet.
Wenn deutsche Politiker und sogar ein ehemaliger Verfassungsrichter das Recht »aussetzen« wollen, ist dies eine Verabredung zu Straftaten – angefeuert nicht nur von der AfD, sondern auch von Springer-Medien wie der »Welt«. Es ist ein Tabubruch, der Deutschland dem begründeten Vorwurf aussetzen wird, die Axt an die deutsche Rechtsstaatlichkeit und die europäische Rechtsgemeinschaft anzulegen.
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