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Deutsche Wohnen Enteignen: Das schlechte Gewissen des Senats
Ein weiterer Enteignungsvolksentscheid entlarvt die Demokratiefeinde von Schwarz-Rot
Sicherlich schießt die Mieter*inneninitiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen (DWE) über das Ziel hinaus, wenn sie nach drei Jahren, in denen kein einziges Wohnungsunternehmen vergesellschaftet wurde, immer noch von einem erfolgreichen Volksentscheid spricht. Man kann auch in Frage stellen, ob die Arbeit und das Geld, das nun dafür aufgewendet wird, ein Gesetz zu schreiben, nicht anderweitig eingesetzt werden kann, zum Beispiel um Nachbarschaften zu organisieren und Druck aufzubauen. Statt es in einem ergebnisoffenen erneuten Volksentscheid zu verrauchen, wäre das Geld in einem langfristig und universell angelegten Projekt wie einer Mieter*innengewerkschaft besser angelegt.
Dennoch ist es richtig, dass DWE weiter am Ball bleibt. Man könnte nämlich meinen, dass ein von der Landesregierung verschleppter Volksentscheid alles hervorruft, nur nicht die Motivation, nochmal einen noch aufwändigeren Volksentscheid anzuschieben. Warum soll ich mich direkter Demokratie bedienen, wenn sie nur zum Schein existiert, wenn am Ende eh nur umgesetzt wird, was der jeweiligen Regierung in die Agenda passt? Wenn DWE nun anders als erwartet agiert, beugt das nicht nur dem Politikverdruss vor.
Viel wichtiger ist: Jedes Mal, wenn der neue Volksentscheid für ein Vergesellschaftungsgesetz zur Sprache kommt, wird dem Senat sein bisheriges demokratiefeindliches Agieren vor Augen geführt. Insofern bleibt wirklich zu hoffen, dass auch die Berliner*innen nicht der demokratischen Ernüchterung verfallen, und dass sich DWE im zweiten Anlauf durchsetzt und am Ende als schlechtes Gewissen überdauert: »Hätten wir doch besser gleich dem Wähler*innenwillen Rechnung getragen.«
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