Keine Beihilfe zu Hinrichtungen!

Matthias Monroy zur Ramstein-Klage von Jemeniten in Karlsruhe

Das Modell einer »Predator« auf einer Ausstellung. Die US-Kampfdrohne sorgt seit Jahrzehnten in vielen Ländern für Terror.
Das Modell einer »Predator« auf einer Ausstellung. Die US-Kampfdrohne sorgt seit Jahrzehnten in vielen Ländern für Terror.

Barack Obama führte seinen »Krieg gegen den Terror« in Pakistan, Afghanistan, Irak, Somalia und Jemen noch stärker als George W. Bush mithilfe von Kampfdrohnen. Beide US-Präsidenten etablierten außergerichtliche Hinrichtungen in Ländern, mit denen keine Kriege geführt werden. Großbritannien, Israel und später die Türkei haben diese völkerrechtswidrige Praxis übernommen.

Unbestritten – und durch Dokumente der US-Luftwaffe sowie Whistleblower-Aussagen belegt – ist, dass diese Kriegsführung mithilfe von Anlagen in Deutschland stattfindet. Ab 2013 quälten der verstorbene Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele und die Linksfraktion die schwarz-rote Bundesregierung unter Angela Merkel mit Anfragen zu US-Einrichtungen in Stuttgart, die an Zielauswahlen beteiligt sind, sowie zu Steuerungssignalen für Drohnen, die über den Nato-Stützpunkt Ramstein geroutet werden.

Das Auswärtige Amt wiederholte jahrelang die Nebelkerze, Washington habe versichert, dass von Deutschland aus »ferngesteuerte Luftfahrzeuge weder geflogen noch befehligt« werden. Doch das hatte auch niemand behauptet. Es düpiert deshalb die Angehörigen von Drohnenopfern, wenn das Verteidigungsministerium heute erneut schwurbelt, man habe sich bestätigen lassen, dass US-Drohnen »von Deutschland aus in keiner Weise gestartet, gesteuert oder befehligt werden«. Für wie dumm sollen die jemenitischen Kläger verkauft werden?

Mit Kampfdrohnen ausgeführte außergerichtliche Hinrichtungen sind eine Völkerstraftat. Die Bundesregierung muss dies durch eine Inspektion der Airbase Ramstein kontrollieren, gegebenenfalls unterbinden und auch die eigene Beihilfe dazu beenden.

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