Asyldebatte im Bundestag: Rechtsbruch next Level

Jana Frielinghaus über die Asyldebatte im Bundestag

Kein zweiter Erfolg für die AfD und die CDU, die die Forderungen der REchten übernommen hatte: Das »Zustrombegrenzungsgesetz« verfehlte am Freitag knapp die erforderliche Mehrheit.
Kein zweiter Erfolg für die AfD und die CDU, die die Forderungen der REchten übernommen hatte: Das »Zustrombegrenzungsgesetz« verfehlte am Freitag knapp die erforderliche Mehrheit.

Im BSW-Umfeld wird dieser Tage versucht, den Brandmauereinsturz am Mittwoch kleinzureden: Die Enthaltung der Wagenknecht-Partei, die dem Fünf-Punkte-Plan zu Grenzkontrollen und Masseninternierung abgelehnter Asylbewerber zur knappen Mehrheit von Union, AfD und FDP verhalf, sei doch rechtlich nicht bindend. Das Zustrombegrenzungsgesetz, das am Freitag nach vierstündiger Sitzungsunterbrechung doch zur Abstimmung gestellt und immerhin knapp abgelehnt wurde, bewarb Friedrich Merz dann am Freitag selbst mit der Bemerkung, es beinhalte ja eben nicht Maßnahmen wie die Zurückweisungen und Inhaftierung Zehntausender.

Ist es deswegen harmlos? Nein. Denn was ist die im Gesetz vorgesehene drastische Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei bei der Inhaftierung ohne Richterbeschluss anderes als die Aufhebung der gesetzlich verbrieften Gewaltenteilung zwischen Justiz und Polizei? Wenn das kein Dammbruch ist – was dann? Ja, auch der offizielle Stopp des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige ist nichts weniger als ein Bruch der Verfassung. Denn dort ist das Recht auf Familie verankert, unabhängig von der Herkunft. Es wird vielen zwar schon durch überlange Verfahren und bürokratische Hürden verweigert. Doch nun soll die Verweigerung Gesetzesrang bekommen.

Angesichts dessen ist nicht nur das Paktieren von Union, FDP und BSW mit der AfD eine Schande. Auch Vertreter von SPD und Grünen stellten sich am Freitag ein Armutszeugnis aus, indem sie keinerlei grundsätzliche inhaltliche Vorbehalte gegen das Gesetz formulierten.

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