Marschbefehl aus Karlsruhe

Peter Steiniger kritisiert die Auslieferung von Ukrainern

Der Bundesgerichtshof sieht in einer Kriegs­di­enst­ver­wei­ge­rung kein Hindernis, einen Mann aus der Ukraine an sein Heimatland auszuliefern.
Der Bundesgerichtshof sieht in einer Kriegs­di­enst­ver­wei­ge­rung kein Hindernis, einen Mann aus der Ukraine an sein Heimatland auszuliefern.

Süß und ehrenvoll ist es, fürs Vaterland zu sterben, Oligarchenstaaten eingeschlossen: Die Lüge, mit der schon frühere Generationen für ein vermeintlich höheres Gut in Schützengräben getrieben wurden, wirkt fort. Der BGH in Karlsruhe hat die Auslieferung eines Ukrainers, der den Kriegsdienst verweigert, für rechtens erklärt – weil sich das Zielland legitim gegen einen Aggressor verteidige. Die Behörden seines Heimatlandes werfen ihm vor, einen Polizisten verletzt zu haben. Nun soll er dorthin zurück, wo die verhassten Häscher der Militärkommissariate Männer von den Straßen fangen, und auch ihm droht das Schicksal, gegen seinen Willen im Fleischwolf zu landen.

Das Urteil bedeutet auch Pazifisten hierzulande, dass die im Grundgesetz verbürgte »Glaubens- und Gewissensfreiheit« im Ernstfall passé ist. Die Aussetzung von Grundrechten, das Schüren von Angst und Feindbildern und die Behandlung von Bürgern als Untertanen kämen dann in neuer Qualität. Den nicht »wehrwilligen« bliebe nur noch das Untertauchen oder die Flucht – ganz wie in der Ukraine heute.

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