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Bamf-Chef: Sommer muss gehen
Matthias Monroy zu den rechtswidrigen Forderungen des Chefs deutscher Asylbehörden
In einigen Punkten hat Hans-Eckhard Sommer mit seiner »Brandrede« recht: Das Schleppersystem ist zynisch. Denn es soll einerseits bekämpft werden, andererseits sind bezahlte Fluchthelfer für Asyl- und Schutzsuchende unverzichtbar – denn erst innerhalb Europas können sie einen entsprechenden Antrag stellen. Ebenfalls stimmt, dass Asylzentren außerhalb der EU die »Flüchtlingsströme« nicht stoppen können. Denn seit der einstige SPD-Innenminister Otto Schily diese Idee um die Jahrtausendwende ins Spiel brachte, hat sich kein Land dafür bereit erklärt.
Was der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) jedoch ansonsten vom Stapel lässt, kann nur in seinen Rücktritt münden. In einem Beitrag für eine Fachpublikation hatte sich Sommer bereits Superkräfte gewünscht, um Urteile von hohen europäischen Gerichten »korrigieren« zu können. Auf dem Weg zu einem solchen Unrechtsstaat sollen nun Grundrechte geschleift werden: Die von Sommer geforderte Abschaffung des individuellen Asylrechts widerspricht dem deutschen Grundgesetz sowie der EU-Grundrechtecharta und der Genfer Flüchtlingskonvention. Zudem verletzt sie die Europäische Menschenrechtskonvention.
Der Bamf-Chef ist CSU-Mitglied und war Büroleiter des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber – vermutlich half das bei der Ernennung zum Behördenleiter durch den damaligen CSU-Bundesinnenminister Horst Seehofer. Der Fall erinnert an den anfangs eher stillen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der sich mit der Zeit ebenfalls als untragbarer Rechtsausleger entpuppte. Deshalb kann es nur eine Konsequenz geben: Sommer muss gehen.
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