- Kommentare
- Zwei-Geschlechter-Diktat
Ungarns faschistische Verfassungsänderung
Die rechtliche Vorschrift des Zwei-Geschlechter-Modells könnte vor allem politische Gegner*innen Orbáns kriminalisieren.
Was am Montag durch das ungarische Parlament legitimiert wurde, ist eine Instrumentalisierung von Minderjährigenschutz, um eine ganze Bevölkerungsgruppe aus der Öffentlichkeit zu verdrängen. Ungarn verschärft damit die Freiheitsrechte seiner eigenen Bürger*innen, um das reaktionäre Zwei-Geschlechter-Modell mit staatlicher Gewalt durchzusetzen. Das allein ist weder eine Neuigkeit, noch stellt es unter Orbán eine unvorhersehbare Entwicklung dar.
Die Bezeichnung, dass »Bewerben und Darstellen« von Homosexualität und Geschlechtsangleichung vor Minderjährigen mit der Verfassungsänderung verboten wird, hat dabei seltsame Implikationen. Als ließen sich bestimmte Sexualitäten »bewerben«. Und wie lässt sich überhaupt die »Darstellung« des eigenen Geschlechts unterlassen? Diesem Widerspruch kann das ungarische Verfassungsgericht in Zukunft mit queerfeindlicher Willkür begegnen und somit beispielsweise unliebsame Akteur*innen leichter kriminalisieren und entrechten.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.