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AfD in Mietstreitigkeiten verwickelt
Räumungsklage gegen Bundeszentrale der Partei
Am Abend der Bundestagswahl ging es fröhlich zur Sache im Hof der Bundesgeschäftsstelle der AfD in Berlin-Reinickendorf. Die extrem rechte Partei hatte allen Grund zum Feiern und tat das auch ausgiebig. Das brockt ihr jetzt Ärger ein. Am Mittwoch teilte das Berliner Landgericht mit, dass eine Räumungsklage des Vermieters der AfD eingegangen ist. Wegen »Unzumutbarkeit« soll das Mietverhältnis fristlos beendet werden.
Die AfD habe am Wahlabend den Innenhof genutzt, obwohl er nicht von ihr gemietet wird. Auch sei die Fassade des Gebäudes mit AfD-Logos angestrahlt worden. Auch dafür hatte die Partei keine Genehmigung. Zudem sei »der Zugang zum Gebäude stundenlang von der Polizei gesperrt worden, sodass andere Mieter das Haus nicht mehr hätten betreten können«, wie es in der Pressemitteilung des Berliner Landgerichts heißt. Laut der »Bild« wird der extrem rechten Partei in der Klage auch Hausfriedensbruch vorgeworfen, das Verhältnis wird von der Vermieterin als zerrüttet beschrieben.
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Die AfD selbst weist die Vorwürfe zurück und erklärte, sich juristisch gegen die Vorwürfe zu wehren. Man gehe davon aus, das bis 2027 bestehende Mietverhältnis erfüllen zu können. Der »Berliner Zeitung« erklärte ein Parteisprecher, dass man zu einer vom Landgericht empfohlenen Mediation vor einem Güterichter bereit sei.
Wenig Bereitschaft zur gütlichen Einigung zeigt die Partei in einem anderen Rechtsstreit. Im Juni 2024 fand der Bundesparteitag der AfD in der Essener Messe statt. Messe und AfD hatten sich 2023 auf einen Mietvertrag geeinigt. Im Mai 2024 verlangte die Stadt Essen, die Messe ist ein Tochterunternehmen, von der AfD, eine Selbstverpflichtung zu unterschreiben, dass beim Parteitag keine strafbaren Äußerungen getätigt werden. Es ging unter anderem um die SA-Parole »Alles für Deutschland«. Die AfD lehnte die Selbstverpflichtung ab, woraufhin die Messe den Mietvertrag fristlos kündigte. Im Folgenden klagte die Partei gegen die Kündigung und bekam Recht. Der Parteitag konnte wie geplant stattfinden.
Der AfD reichte das allerdings nicht aus. Sie erstattete Strafanzeige gegen Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen und die Geschäftsführung der Messe Essen. Der Vorwurf: Untreue. Die Stadt soll deutlich über 200 000 Euro, unter anderem für ein Gutachten zur Wahrscheinlichkeit von strafbaren Äußerungen beim Parteitag, ausgegeben haben. Den Untreue-Vorwürfen war zuerst die Staatsanwaltschaft Essen nachgegangen, hatte die Ermittlungen aber eingestellt. Nach einer Beschwerde der Kölner Kanzlei Höcker, die die AfD vertritt, wurden die Ermittlungen, aus Neutralitätsgründen, von der Staatsanwaltschaft Bochum übernommen.
Am vergangenen Mittwoch ließ die Bochumer Staatsanwaltschaft nun Handys beschlagnahmen und E-Mails sichern. Von den Maßnahmen war neben Essens Oberbürgermeister auch Ordnungsdezernent Christian Kromberg, Stadtkämmerer Gerhard Grabenkamp sowie die Geschäftsführung der Messe Essen betroffen. Gegenüber dem »ZDF« teilten die Betroffenen mit, »selbstverständlich alle geforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt« zu haben und »vollumfänglich« mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Mit einem Ergebnis der Ermittlungen ist laut Staatsanwaltschaft erst nach den nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen im September zu rechnen.
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