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Nürnberger Tribunal: Das Friedensgebot

Norman Paech über das Nürnberger Tribunal vor 80 Jahren und den Zustand des Völkerstrafrechts heute

Göring entzog sich der gerechten Strafe in Nürnberg durch Suizid.
Göring entzog sich der gerechten Strafe in Nürnberg durch Suizid.

Noch mitten im Krieg verkündeten die Alliierten, dass zu ihren Hauptkriegszielen die Ahndung der Nazi-Verbrechen nach dem Sieg über Nazideutschland gehört – eine Lehre auch aus der unterbliebenen Bestrafung von Verbrechen im Ersten Weltkrieg?

Das war in der Tat eine Farce. Nach dem Ersten Weltkrieg sollten erstmals in der Geschichte Kriegsverbrecher zur Rechenschaft gezogen werden, kodifiziert im Versailler Vertrag von 1919. Die damaligen Siegermächte forderten von Deutschland die Auslieferung mutmaßlicher Täter, ohne Ansehen der Person. Sowohl der schuldig gewordene einfache Soldaten wie auch der Kaiser als politisch Verantwortlicher sollten vor ein internationales Gericht gestellt werden. Wilhelm II. hat sich aber bekanntlich bereits in die Niederlande abgesetzt, geflüchtet vor der Novemberrevolution.

Die Auslieferungsforderungen der Alliierten stießen in Deutschland auf Empörung, der sich die neue Reichsregierung beugte. Von deutscher Seite beharrte man darauf, die Beschuldigten vor einem nationalen Gericht zur Verantwortung zu ziehen. Von 1921 bis 1927 fanden dann zehn Prozesse vor dem Reichsgericht in Leipzig statt. Von den 55 Angeklagten wurde nur zwölf wirklich der Prozess gemacht, von denen wiederum nur sechs einfache Soldaten verurteilt wurden. Das war grotesk hinsichtlich der Dimension der Kriegsverbrechen schon im Ersten Weltkrieg, beispielsweise der Versenkung des Passagierschiffs »Lusitania« durch deutsche U-Boote, die über tausend Menschen das Leben kostete, der Massaker an belgischen Zivilisten oder Tötung französischer Kriegsgefangener wider die Haager Konvention von 1907. Das wollten die Alliierten nicht noch einmal erleben. Sie entschieden: Das überlassen wir diesmal nicht den Deutschen, das machen wir.

Interview

Norman Paech, Jg. 1938, emeritierter Professor für Öffentliches Recht und Politikwissenschaften der Universität Hamburg, ist 2001 aus der SPD ausgetreten wegen des von der rot-grünen Mehrheit im Bundestag beschlossenen Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan. Vier Jahre darauf zog er über die offene Landesliste Hamburg für die Linkspartei in den Bundestag ein und war jahrelang außenpolitischer Sprecher ihrer Fraktion. Der in verschiedenen friedensbewegten Foren und Vereinigungen aktive Rechtswissenschaftler war scharfer Kritiker der Art und Weise der juristischen Aufarbeitung des Jugoslawienkrieges und nennt die Politik Israels gegen das palästinensische Volk völkerrechtswidrig. 2010 hatte er sich an einer Aktion Ship-to-Gaza beteiligt.

Eine Erfahrung, die inzwischen im internationalen Strafrecht festgeschrieben ist: Wenn Staaten sich unwillig zeigen, schuldig gewordene Bürger vor Gericht zu stellen, werden diese vor ein internationales Tribunal zitiert. Überraschend schnell: Kein halbes Jahr nach der Befreiung vom Faschismus begann in Nürnberg das Internationale Militärtribunal gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher.

Ja, es gab aber auch einen Vorlauf. Schon Anfang 1942 hatten neun Exilregierungen von Deutschland okkupierter Staaten in London einen Prozess nach dem Sieg über den deutschen Faschismus gefordert, wobei sie betonten, dass weder Rache noch Vergeltung, sondern Gerechtigkeit ihr Ziel sei. Seitdem spielte diese Idee in allen Gesprächen zwischen den »Großen Drei«, dem US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt, dem britischen Premier Winston Churchill und dem sowjetischen Partei- und Staatschef Josef W. Stalin eine Rolle. Churchill wollte ursprünglich kein Tribunal, Stalin beharrte auf einem öffentlichen Prozess. Dem schloss sich Harry Truman an, der Nachfolger des im April 1945 verstorbenen Roosevelt, dem es genügt hätte, die Spitzen des deutschen Staates und Militärs zu hängen.

Interessant, dass letztlich Stalin dieser erste erfolgreiche internationale Kriegsverbrecherprozess und somit auch die Geburtsstunde des modernen Völkerrechts zu verdanken war.

Churchill wunderte sich auch, murrte, dass Stalin in dieser Sache besonders kleinkariert gewesen wäre, darauf gedrungen hätte. Truman wiederum insistierte darauf, dass der Prozess rechtsstaatlich verläuft, »nach unseren Prinzipien«, um vor der Öffentlichkeit zu bestehen. Und vom US-amerikanischen Hauptankläger Robert Jackson ist der Satz überliefert: »Wir müssen unglaubliche Ereignisse durch glaubwürdige Beweise festhalten.« Diese Sätze hat man leider schon seit Längerem vergessen.

Trotzdem gab es Kritik, Enttäuschung auf Seiten der Opfer vor allem über die milden Urteile in den zwölf Nachfolgeprozessen.

Und von rechten Kräften, die eine Post-Factum-Verurteilung beanstandeten, also nach Straftatbeständen, die es vorher nicht gab. Verwiesen wurde von jenen zudem darauf, dass auch die Alliierten Kriegsverbrechen begangen hätten, etwa mit der Bombardierung von Hamburg und Dresden. Da wurde der Vorwurf des »tu quoque« erhoben: »Du auch.« Dieser Crux waren sich die Ankläger in Nürnberg natürlich bewusst. Jackson äußerte in seiner Anklagebegründung explizit: »Wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Den Angeklagten einen Giftbecher reichen, heißt, ihn auch an unsere eigenen Lippen setzen. Wir müssen an unsere Aufgabe mit so viel innerer Überlegenheit und geistiger Unbestechlichkeit herantreten, dass dieser Prozess einmal der Nachwelt als die Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheinen möge.«

Auffallend ist, dass in Nürnberg vor allem hochrangige Diplomaten, Militärs und Industrielle glimpflich davonkamen. Warum?

Das liegt an dem alsbald ausgebrochenen Kalten Krieg zwischen den ehemaligen Verbündeten. Die Nürnberger Nachfolgeprozesse wurden ja dann auch schon ohne die Sowjetunion abgehalten. Die deutschen Eliten wurden gebraucht zur Restauration der kapitalistischen Ordnung und Remilitarisierung Westdeutschlands als ein Bollwerk gegen den Kommunismus, gegen die Sowjetunion. Eine eventuelle sozialistische Zukunft Gesamtdeutschlands sollte verhindert werden.

In Nürnberg standen erstmals in der Geschichte nicht nur Individuen, sondern auch Organisationen vor Gericht, die NSDAP und SS wurden verboten, staatliche Institutionen angeklagt, so im Wilhelmstraßenprozess das »Reichsaußenministerium« sowie weitere Ämter und Behörden.

Ja, der Wilhelmstraßenprozess war einer der größten Nürnberger Nachfolgeprozesse. Aber man erinnere sich daran, welche Aufregung es in Deutschland noch gab, als Moshe Zimmermann das Auswärtige Amt eine »kriminelle Vereinigung« nannte. Das ist gerade mal zwanzig Jahre her, als er im Auftrag des damaligen deutschen Außenministers Joschka Fischer eine Unabhängige Historikerkommission berief zur Aufarbeitung der Rolle des AA in der NS-Zeit und den Umgang damit dessen NS-Verstrickung in Nachkriegswestdeutschland. 2010 erschien dann das umfangreiche Werk »Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik« von Zimmermann gemeinsam mit Eckart Conze, Norbert Frei und Peter Hayes herausgegeben.

Mit Gerhard Stuby, einem Kollegen von der Bremer Universität, habe ich in den 90er Jahren einen Antrag bei der Volkswagenstiftung gestellt, den Wilhelmstraßenprozess, unterstützt von Doktoranden, einer Analyse zu unterziehen. Wir erhielten einen abschlägigen Bescheid: Das passe nicht in die Linie der von ihnen geförderten Forschung.

Das wundert mich nicht. Auch erst unter dem Druck der massiven Anzeigen in führenden US-amerikanischen Zeitungen, welche deutsche Unternehmen von der Ausbeutung der Zwangsarbeiter profitierten, entstand das Auftragswerk »Das Volkswagenwerk und seine Arbeiter im Dritten Reich«, verfasst von Hans Mommsen und Manfred Grieger. Kann man eigentlich Verbrechen hierarchisieren? Kriegsverbrechen, Zwangsarbeit, Judenmord, Vergewaltigungen von Frauen ...

Es gab im Nürnberger Statut drei Anklagepunkte, im Artikel 6 a, b, c fixiert: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der erste Punkt war das zentrale Anliegen von Jackson: Er wollte unbedingt durchsetzen, dass Kriege generell geächtet werden. Das ist zwar schon im Briand-Kellogg-Pakt von 1928 geschehen, war aber noch nicht strafbewehrt, konnte nicht durchgesetzt werden. Bestimmte Elemente der Kriegsführung sind schon in der Haager Konvention verboten worden, jedoch noch ohne konkrete Strafandrohung. Stalin wollte eine Beschränkung auf Kriegshandlungen und den millionenfachen Judenmord nicht mit in den Anklagekomplex einbeziehen. Die Nürnberger Anklage ist auch das Ergebnis von Kompromissen. Der Holocaust firmiert unter Punkt 3, Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Mit dem Nürnberger Tribunal ist zudem erstmals der Rechtsgrundsatz aufgestellt worden, dass Befehlsnotstand nicht geltend gemacht werden kann. Und ebenso sich keine Person auf Immunität beziehen könne, Staatsoberhäupter beispielsweise.

Der praktische Durchbruch, dass Handeln auf Befehl nicht strafmildernd sein darf, erfolgte allerdings erst über ein Dreivierteljahrhundert nach dem Nürnberger Tribunal mit dem Prozess gegen John Demjanjuk, einem der ukrainischen Trawniki in Sobibor.

Dieser Rechtsgrundsatz findet sich im Statut des IStGH, des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, von 1998, das von der Bundesrepublik unterschrieben und ratifiziert worden ist. Und obwohl die Bundesrepublik als einer der eifrigsten Staaten die Kodifizierung des IStGH vorangetrieben hat, war man lange nicht gewillt, dass der »Befehlsnotstand« vollkommen aufgehoben wird. Diese Weigerung, die zu vielen enttäuschenden Ergebnissen von Verfahren gegen NS-Verbrecher geführt hatte, war jedoch nicht länger aufrecht zu erhalten.

Nürnberg hat das moderne Völkerstrafrecht begründet, der IStGH ist dessen Institutionalisierung. Warum hat es damit so lange gedauert?

Kurz: Es lag am Kalten Krieg. Und es ist nach wie vor schwierig, Staats- und Regierungschefs zur Verantwortung zu ziehen. Das hat das Scheitern des angestrebten Prozesses gegen den chilenischen Junta-Chef Pinochet gezeigt. Und das ist auch zu befürchten im Fall von Benjamin Netanjahu, gegen den jetzt Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Gaza nach Art. 7 und 8 des Römischen Statuts des IStGH ergangen ist

Zurück zu Nürnberg: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Stalin die Geißelung von Krieg nicht im Statut fixiert haben wollte?

Nein, das ist nicht richtig. Schon 1933 hat die Sowjetunion auf ein Verbot von Angriffskriegen gedrängt, worauf sich die führenden westlichen Demokratien nicht einlassen wollten. Daraufhin hat Moskau mit elf Nachbarstaaten einen gesonderten Vertrag abgeschlossen. Es ist eine regionale Abmachung geblieben, bis die Intention dahinter in Nürnberg wieder auf das Tablett kam. Die Diskussion entbrannte dann erneut mit Dekolonisierungskämpfen. Ist Gewalt im nationalen Unabhängigkeits- oder Befreiungskampf legitim? Was ist eigentlich ein Angriffskrieg oder exakter: eine Aggression? Das ist seit 1974 mit der Resolution 3314 der UN-Generalversammlung entschieden. Darin heißt es: »Aggression ist die Anwendung von bewaffneter Gewalt durch einen Staat gegen die Souveränität, territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates.« Seitdem haben wir eigentlich eine sehr genaue Definition, was ein Angriffskrieg ist.

Unterscheidet das Völkerstrafrecht zwischen gerechten und ungerechten Kriegen?

Diese moralischen Begriffe gibt es nicht in der Jurisprudenz, nur im politischen Sprachgebrauch. Es gibt auch nicht den Begriff des Krieges im Völkerrecht, sondern nur den des »bewaffneten Konflikts«.

Es ist also ein »bewaffneter Konflikt« zwischen Russland und der Ukraine?

Ja. Auf keinen Fall kann man von einem Verteidigungskrieg von russischer Seite sprechen, wobei die Vorgeschichte nicht außer Acht gelassen werden darf, insbesondere das Drängen auf Mitgliedschaft der Ukraine in der Nato. Putin hat immer gesagt: Das ist die rote Linie. Aber die USA und die Europäer haben die Provokationen bis zum Exzess betrieben. Der Einmarsch russischer Truppen am 24. Februar 2022 war trotzdem völkerrechtswidrig, nicht legal. Dazu hätte es einer unmittelbaren Angriffs auf das eigene Territorium, eine unmittelbare Bedrohung der eigenen Bevölkerung bedurft. Die hat es nicht gegeben.

Und im Falle der Reaktion Israels auf den Anschlag der Hamas auf eigenem Territorium, das Massaker vom 7. Oktober 2023?

Da besteht gar kein Zweifel: Das hat nichts mehr mit Verteidigung zu tun, was in Gaza geschieht. Obwohl man sagen muss, dass es in den ersten Tagen nach dem Überfall der Hamas auf das Supernova-Festival und auf über zwanzig Kibbuzim mit über tausend toten Israelis, mehrheitlich Zivilisten, ein berechtigtes Vorgehen gegen die illegale Gewalt von Terroristen war. Das Verteidigungsrecht ist dann aber überschritten worden, die Reaktion von staatlicher israelischer Seite war unverhältnismäßig.

War das Kapern der Gaza-Flottille 2010, an der Sie teilgenommen hatten, Gewalt seitens Israel mit unverhältnismäßigen Mitteln?

Ja. Ich bin damals mit zwei Kolleginnen, den Linkspolitikerinnen Inge Höger und Annette Grotz, von Kreta aus mit einem Motorboot Challenge 1, gestartet, das die Israelis bereits angebohrt hatten. Wir havarierten in der ersten Nacht und wechselten dann auf die »Mavi Marmara«. Unser Schiff, mit dem wir ein Zeichen setzen wollten gegen die Blockade des Gaza-Streifens, wurde von einem Spezialkommando des israelischen Militärs überfallen, neun Menschen wurden getötet. Die ganze Besatzung wurde verhaftet. Ich hatte Glück. Ich war zwar nicht mehr Bundestagsabgeordneter, aber meine Begleiterinnen. Deshalb wurden wir rasch abgeschoben, in Tel Aviv wollte man keinen Stress mit Berlin. Wir haben trotzdem Strafanzeige gestellt, gegen Unbekannt: wegen Nötigung, Piraterie, Körperverletzung und Entführung. Die Tatbestände sahen wir als gegeben an. Nach viereinhalb Jahren hat die Generalstaatsanwaltschaft uns geschrieben, alles sei legal gewesen. Ich muss gestehen, ich bin noch heute mit mir unzufrieden, dass ich nicht sofort Beschwerde eingelegt habe und in Berufung gegangen bin. Ich hatte damals leider noch so viele andere Verpflichtungen ...

Wie weit wären Sie gegangen, bis zu einem internationalen Gerichtshof?

Erfolg hätten wir auch dann nicht gehabt, weil damals die Solidarität mit Israel national und international noch sehr stabil war, nicht so brüchig, wie sie jetzt geworden ist.

In Den Haag wurden bislang, außer beim Sondertribunal gegen Slobodan Milosevic, nur Vertreter aus dem globalen Süden, mehrheitlich aus Afrika, angeklagt, was am Image des Internationalen Strafgerichtshofes kratzt.

Der IStGH wurde deshalb auch schon sarkastisch als afrikanischer Strafgerichtshof bezeichnet. Das ist ein Grund, weshalb inzwischen mehrere afrikanische Staaten ihre Mitgliedschaft zurückgezogen haben. Natürlich ist dieses Gericht ein politisches Gericht. Staatsanwälte und Richter sind handverlesene Juristen aus verschiedenen Staaten, die eigene Interessen haben. Juristen müssen unparteiisch sein, sind aber auch nur Menschen. Um ihrer eigenen Karriere willen verfügen sie nur über eine begrenzte Entscheidungsfreiheit. Und der internationale Druck auf das Gericht ist groß. Donald Trump drohte beispielsweise schon, jeden IStGH-Ankläger oder Richter einzubuchten, der gegen GIs ermittelt.

Südafrika hat im Dezember 2023 tatsächlich dann ein Tabu durchbrochen mit der Klage gegen Israel wegen eines womöglichen Verstoßes gegen die Völkermordkonvention. Und dass nun Chefankläger Karim Khan Haftbefehle gegen Netanjahu und dessen Ex-Verteidigungsminister Gallant, zugleich gegen den Hamas-Anführer Deif, erlassen hat, sehe ich als ein Zeichen, dass der IStGH sich allmählich freischwimmt und sich von Drohungen weniger beeindrucken lässt.

Droht der Gerichtshof zu einem zahnlosen Tiger zu mutieren, wenn ihm die Mitglieder schwinden? Ungarn gehört ab kommenden Jahr auch nicht mehr dazu.

Das sollten wir verhindern, deshalb müssen wir die internationale Justiz unterstützen. Ich war jetzt gerade in Kuba, habe dort mit Vertretern der Regierung gesprochen und vorgeschlagen, vor dem IGH, dem Internationalen Gerichtshof, wegen der jahrzehntelangen Blockade ein Gutachten anzufordern. Das wird zwar Washington auch nicht sonderlich beeindrucken, aber für die Staatengemeinschaft ist das wichtig. Es gibt Möglichkeiten, sich gegen die Mächtigen der Welt zu wehren, Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen geahndet werden. Und das Friedensgebot, ein jahrhundertealter Menschheitstraum, muss gewahrt werden.

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