Emmely-Kündigung geht in die höchste Instanz

Bundesarbeitsgericht will über Entlassung entscheiden und lässt Revision für Ex-Kassiererin zu

  • Anke Engelmann, Erfurt
  • Lesedauer: 2 Min.
Der Fall der Berliner Kassiererin »Emmely« wird nun auch vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelt. Die Richter in Erfurt ließen am Dienstag die Revision der ehemaligen Kassiererin Barbara E. zu, die 1,30 Euro veruntreut haben soll.
»Nun kann ich weiter um mein Recht kämpfen.«
»Nun kann ich weiter um mein Recht kämpfen.«

Das höchste Arbeitsgericht in Erfurt ließ gestern ein Revisionsverfahren gegen die Kündigung der früheren Kaiser’s-Kassiererin Barbara E. zu. Damit hob die Kammer eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg auf, das die Entlassung für rechtmäßig erklärt und eine Revision ausgeschlossen hatte. Die heute 51-jährige Berlinerin war nach 31 Beschäftigungsjahren entlassen worden, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.

Die Erfurter Richter werden das Urteil des LAG nun auf mögliche Rechtsfehler prüfen. Emmely war von den Berliner Arbeitsrichtern unter anderem vorgeworfen worden, in ihrem Kündigungsschutzprozess gelogen und eine Kollegin zu Unrecht belastet zu haben. Der 3. Senat des BAG stellte jetzt klar, dass es im Revisionsverfahren um die Frage gehen soll, ob das spätere Verhalten eines entlassenen Arbeitnehmers vor Gericht mit berücksichtigt werden kann. Dazu gebe es noch keine Rechtsprechung des BAG.

Das Urteil deute darauf hin, dass die Rechtsprechung bei Bagatell- und Verdachtskündigungen auch beim BAG kontrovers diskutiert werde, kommentierte Jörg Nowak vom Komitee »Solidarität mit Emmely«.

Der »Fall Emmely« löste bundesweit heftige Proteste aus. Gewerkschaft und Unterstützer vermuteten, der Arbeitgeber habe die Angestellte loswerden wollen, weil sie in ihrer Filiale in den Jahren 2007 und 2008 Streiks vorbereitet habe. Ein Aufruf zum Boykott und Soli-Aktionen vor Kaiser’s-Filialen brachten die Handelskette in die Klemme.

Einigen Gewerkschaftern ging das anscheinend zu weit. Während der ver.di-Fachbereich Handel Emmely weiterhin beisteht, macht der Betriebsrat (BR) von Kaiser’s Tengelmann Stimmung gegen die Unterstützer. Der Aufruf zum Kaufboykott sei für die Beschäftigten ein »Angriff auf ihre Arbeitsplätze«, heißt es in einem Offenen Brief. Auch ihre Anschuldigungen gegen den Arbeitgeber haben die Berliner Kollegen zurückgenommen. Um die Kündigung zu verhindern, habe man eben alles aufgeführt, was entlasten könne – auch die Vermutung, Emmelys Beteiligung an dem Streik könne eine Rolle gespielt haben, heißt es nun – »wohl wissend, dass dem nicht so war«. Indes brüstet sich BR-Vorsitzende Christel Laubisch im Focus-Interview damit, der Betriebsrat habe ver.di mit der Drohung unter Druck gesetzt, »geschlossen auszutreten« – um in eine als arbeitgeberfreundlich geltende christliche Gewerkschaft einzutreten, vermutet Nowak. Aus Berlin ist dazu nichts zu erfahren: Der Betriebsrat schweigt. Beim ver.di-Fachbereich war urlaubsbedingt niemand zu erreichen.

Parallel zur Auseinandersetzung vor Gericht will das Soli-Komitee per Petition der Praxis der Verdachts- und Bagatellkündigungen die Grundlage entziehen.

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