CDU schließt Madl aus

Bundesparteigericht: Ansehen der Partei geschädigt

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin/Magdeburg (dpa/ND). Die umstrittene Doppelbeschäftigung einer Mitarbeiterin hat den sachsen-anhaltischen Landtagsabgeordneten Thomas Madl die Mitgliedschaft in der CDU gekostet. Das Bundesparteigericht schloss den 53-Jährigen aus der CDU aus, weil er mit seinem Verhalten dem Ansehen der Partei geschadet habe, wie CDU-Anwalt Jürgen Gemmer am Mittwoch in Magdeburg sagte. Der Landesverband sei am Dienstag über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt worden. Parteichef Thomas Webel reagierte erleichtert: »Das Urteil ist nicht nur gut für die CDU, sondern für alle Landtagsabgeordneten, die durch die Affäre unter Generalverdacht standen«, sagte er der »Mitteldeutschen Zeitung«.

Madl hatte jahrelang eine Wahlkreismitarbeiterin in Vollzeit angestellt, obwohl sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Saalkreis-Nord in Löbejün einen Vollzeitjob hatte. Dort ist Madl ehrenamtlicher Bürgermeister. Im Juni 2009 war er wegen der Doppelbeschäftigung aus der CDU-Landtagsfraktion ausgetreten – und damit seinem Rauswurf zuvorgekommen. Sein Abgeordnetenmandat hatte er behalten. Gegen Madl hatte auch die Staatsanwaltschaft Halle wegen Untreueverdachts ermittelt, den Fall aber eingestellt.

Mit seinem Urteil traf das Bundesparteigericht der CDU eine andere Entscheidung als das Landesparteigericht. Dieses hatte es abgelehnt, Madl auszuschließen, und ihm lediglich einen Verweis erteilt. Die Entscheidung des Bundesparteigerichts sei nun endgültig, sagte Gemmer. Das Gericht habe argumentiert, »dass Madl vorsätzlich gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen hat und ihr einen schweren Schaden zugefügt hat.« »Die Entlohnung dieser Mitarbeiterin zeigt einen verantwortungslosen Umgang mit öffentlichen Geldern, der eines Mandatsträgers nicht würdig ist«, zitierte Gemmer aus dem Beschluss des Parteigerichts.

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