LINKE steuert Karlsruhe an
Ramelow schickt sich nicht in Beobachtung durch Verfassungsschutz
Berlin (ND). Im Juli hatte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bereits die Wogen hochschlagen lassen – die Beobachtung des Linkspolitikers Bodo Ramelow war darin als rechtmäßig bezeichnet worden. In der Begründung war festgestellt worden, dass dem Fraktionschef der Linkspartei im Thüringer Landtag selbst keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen vorzuwerfen seien. Die Beobachtung wurde vielmehr damit gerechtfertigt, dass Ramelow führendes Mitglied einer Partei ist, deren Beobachtung durch den Verfassungsschutz begründet sei.
Jetzt ist dem 54-Jährigen das schriftliche Urteil zugestellt worden. Damit liegt praktisch die materielle Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte auf dem Tisch. Und Ramelow ist entschlossen, diese zu gehen. Das Urteil bestätige, »dass hier nicht Recht gesprochen wurde, sondern dass Verdächtigungen, Unterstellungen und politische Vorurteile des Kalten Krieges zusammengetragen und daraus ein ›furchtbares‹ Urteil gefällt wurde«, erklärte der Wahlthüringer. Damit stehe seine gesamte Partei unter Generalverdacht, dem »Schnüffelstaat« seien Tür und Tor geöffnet. Ramelow fügt hinzu, dass das Urteil in der Kontinuität der Urteile des selben Gerichts in allen Berufsverbote-Verfahren bleibe. »Der Geist ist noch in der Flasche.«
Auch Linksfraktionschef Gregor Gysi ist bereit, »alle juristischen Mittel gegen die Beobachtung« auszuschöpfen. Dem Verfassungsschutz gehe es nicht um die Kontakte der Linkspartei, sondern nur um das Verhältnis zur DDR. »Offenbar hat der Verfassungsschutz noch nicht mitbekommen, dass die DDR vor 20 Jahren untergegangen ist«, sagte Gysi dem Hamburger Abendblatt. Er kündigte zudem an, bei Bundesinnenminister Thomas de Maizière gegen eine weitere Observierung der Linkspartei zu intervenieren.
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