Hoffnung für geschiedene DDR-Frauen

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Berlin (dpa/ND). Für 400 000 nach DDR-Recht geschiedene Frauen gibt es Hoffnung auf Anpassung ihrer Rentenansprüche an Bundesrecht. Der Bundesrat forderte am Freitag die Bundesregierung auf, sich um eine Lösung des Problems zu bemühen und regte dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an. Ein gemeinsamer Antrag von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern habe in der Länderkammer eine Mehrheit gefunden, teilte der Schweriner Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) mit. Anders als Frauen in den alten Bundesländern haben betroffene Ostfrauen keine Ansprüche auf Teile der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ihrer Partner.

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