Milliardenstrafe und Haft für Ex-Banker

Verteidigung: Bank wusste von Geschäften

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Fünf Jahre Haft und fast fünf Milliarden Euro Schadenersatz: Der ehemalige französische Börsenhändler Jérôme Kerviel ist am Dienstag wegen Veruntreuung, Fälschung und betrügerischer Manipulation verurteilt worden. Von den fünf Jahren Haft wurden zwei auf Bewährung ausgesetzt.

Paris (AFP/ND). Ein Pariser Gericht hat dem französischen Skandalhändler Jérôme Kerviel (Foto: dpa) die volle Schuld für seine milliardenschweren Finanzspekulationen gegeben und ihn dafür zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zwei Jahre davon werden auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der heute 33-Jährige der Société Générale die 4,9 Milliarden Euro zurückzahlen, die die Großbank durch seine Geschäfte 2008 verlor.

Richter Dominique Pauthe befand Kerviel in allen Anklagepunkten für schuldig: Neben Vertrauensmissbrauch waren das Fälschung und die betrügerische Eingabe von Daten ins Computersystem der zweitgrößten französischen Bank. »Die von der Verteidigung vorgelegten Elemente lassen nicht darauf schließen, dass die Société Générale die betrügerischen Handlungen von Jérôme Kerviel kannte«, so Pauthe. Kerviel habe seine Kompetenzen überschritten, indem er ohne Wissen der Bank Spekulationen »gigantischen Ausmaßes« vorgenommen habe. Er habe die Weltfinanzordnung in Gefahr gebracht.

Kerviel hatte mit bis zu 50 Milliarden Euro spekuliert und die Société Générale an den Rand des Ruins gebracht. Der Angeklagte hatte im Prozess »Irrtümer« eingeräumt, aber die Bank für die Spekulationen verantwortlich gemacht. Seine Chefs hätten nicht nur von den Geschäften gewusst, sondern ihn auch dazu ermutigt.

Der Anwalt des Ex-Bankers, Starjurist Olivier Metzner, kündigte Berufung an. Er sprach von einem »völlig unzumutbaren« Urteil, »das wegen seines völlig übertriebenen Ausmaßes nicht hinnehmbar ist«. Kerviel, der heute als Berater für ein Informatikunternehmen arbeitet, hat nach eigenen Angaben ein Monatsgehalt von 2300 Euro. Um die 4,9 Milliarden Euro zurückzuzahlen, bräuchte er über 170 000 Jahre – wenn er seinen Gesamtverdienst abgäbe.

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