Gipfel der Unverbindlichkeiten

EU-Treffen zur Gleichstellung brachte eher Rück- als Fortschritte

Zum vierten Mal berieten zu Wochenbeginn Vertreter von Regierungen, Parlamenten, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und europäischen Institutionen über den Kampf gegen Diskriminierung. Trotz kürzlich vorgelegter Gleichstellungsstrategie war das Ergebnis ernüchternd.

Thomas de Maizière machte aus seinem Frust keinen Hehl. »Ich halte nichts von derlei Quotenzwang«, erklärte der Bundesinnenminister vor einer Woche dem »Focus«. Das Nachrichtenmagazin hatte den Politiker nach seiner Meinung zu der von der EU-Kommission »angedrohten« Richtlinie für eine Frauenquote in Führungsetagen der Wirtschaft befragt. Geht es nach EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding, sollen künftig ein knappes Drittel (2015) und im Jahr 2020 sogar 40 Prozent der Aufsichtsräte weiblich sein. Sollten die börsennotierten Konzerne »nichts Wesentliches« unternehmen, werde Brüssel 2012 gesetzgeberische Maßnahmen vorschlagen, erklärte die luxemburgische Vizepräsidentin der EU-Kommission gegenüber deutschen Medien.

Dass sich de Maizière und seine Amtskollegen von der Vizechefin der EU-Kommission einschüchtern lassen, ist allerdings unwahrscheinlich. Zumal der am Dienstag beendete, inzwischen vierte Europäische Gleichstellungsgipfel abermals keine Bewegung in Sachen Geschlechtergerechtigkeit konstatieren und erneut nur an den guten Willen der »Sozialpartner« appellieren konnte. Für die ebenfalls auf dem Brüsseler Treffen anwesende Grundrechtekommissarin dürfte die Veranstaltung sogar ernüchternd gewesen sein. Belgiens stellvertretende Regierungschefin und Gleichstellungsministerin Joëlle Milquet, die namens der gegenwärtigen belgischen EU-Ratspräsidentschaft zu dem Treffen eingeladen hatte, watschte Reding für deren Plänen ab: Es sei »dringlich«, Gleichheit in der Arbeitswelt sowohl auf europäischer wie auf nationaler Ebene auf »freiwilligere Art« zu behandeln. Was nicht nur einer Ablehnung neuer Vorgaben gegen Diskriminierung, sondern auch der Infragestellung bestehender gleichkommt.

Dabei gehört die Diskriminierung im Arbeitsbereich bei »Eurobarometer«-Umfragen immer wieder zu den Themen, die als besonders brisant genannt werden. So halten die Hälfte – in Deutschland sogar fast zwei Drittel – der im Jahr 2009 für den jüngsten EU-Gleichstellungsreport Befragten den Abbau des geschlechterspezifischen Lohngefälles für vordringlich.

Brüssel verweist jedoch darauf, dass sich Gleichstellung nicht allein am Lohn festmachen lasse. Zwar geht das Gefälle tatsächlich zum Teil auf die unterschiedliche Beschäftigungsstruktur zurück – Frauen sind weit häufiger in Niedriglohnbereichen und in Teilzeit beschäftigt als Männer. Trotzdem ist die Diskriminierung im Einkommensbereich am augenfälligsten – und gravierendsten. Im EU-Durchschnitt verdienen Frauen nahezu 18 Prozent weniger als Männer. Wobei die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern erheblich sind. So liegt das Lohngefälle in Italien bei »nur« 4,9 Prozent, in Deutschland dagegen bei 23,2 und in Estland gar bei 30,3 Prozentpunkten.

Der von Reding angesprochene geringe Anteil von Frauen in Führungsetagen von Wirtschaft – und auch Politik – wirkt angesichts dieser Zahlen eher wie ein Luxusproblem. Dabei ist auch er exemplarisch. In den größten europäischen börsennotierten Unternehmen ist im Durchschnitt nur jedes zehnte Vorstandsmitglied weiblich. Kaum besser sieht es in der Politik aus: In nationalen Parlamenten sind weniger als ein Viertel der Abgeordneten Frauen. Und auch auf europäischer Ebene gibt es keinen Grund zum Schulterklopfen. Im EU-Parlament liegt die Frauenquote knapp unter einem Drittel, in der Brüsseler EU-Zentrale sitzen nur neun Kommissarinnen – bei 27 Kommissionsmitgliedern.

Dabei hätte die EU durchaus Möglichkeiten, auf Gleichbehandlung zu drängen. Ende September hatte die Kommission ihre »Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015« vorgelegt. Allerdings fehlt darin ein tatsächlicher Sanktionsmechanismus für den fall, dass die Vorgaben nicht umgesetzt werden. Auch wenn in den Ausführungsbestimmungen auf die generelle Möglichkeit verwiesen wird, bei Verletzungen von EU-Recht den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Dass dies ein Papiertiger ist, hatte sich Ende Oktober gezeigt: Die EU-Kommission stellte zwei Verfahren gegen Deutschland wegen der unkorrekten Umsetzung zweier Antidiskriminierungsrechtsakte ein – auf Vorschlag von Kommissarin Reding.


Das Stichwort: Gleichstellungsstrategie

Die Maßnahmen der am 21. September von der EU-Kommission angenommenen Strategie zur Förderung der Chancengleichheit gruppieren sich um fünf Schwerpunkte: Wirtschaft und Arbeitsmarkt, gleiches Entgelt, Gleichheit in Führungspositionen, Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt und Förderung der Gleichheit der Geschlechter außerhalb der EU.

Zu den Zielen und Maßnahmen gehören eine höhere Beschäftigungsquote für Frauen; die Förderung zielgerichteter Initiativen, um mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft zu bringen; die Förderung von Frauen als Unternehmerinnen und Selbstständige sowie die Einführung eines Europäischen Tags für gleiches Entgelt. Geplant ist zudem die Zusammenarbeit mit allen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, insbesondere die endgültige Ausmerzung der Genitalverstümmelung von Frauen in Europa und weltweit.

Außerdem will die Kommission einen jährlichen Gleichstellungsdialog auf höchster Ebene unter Beteiligung des Europäischen Parlaments, des Ratsvorsitzes, der europäischen Sozialpartner und der Zivilgesellschaften einführen.
(ND)

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