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Verfassungsgericht billigt Wohnungsdurchsuchung nach Steuer-CD

  • Lesedauer: 1 Min.
Karlsruhe, 30. November (AFP) - Eine Steuersünder-CD aus Liechtenstein oder anderen Ländern darf Ausgangspunkt für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein. Mit einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde mutmaßlicher Steuersünder ab. Nach den Daten einer vom Bundesnachrichtendienst beschafften CD sollen sie von 2002 bis 2006 zwischen 16.400 und 24.300 Euro Steuern hinterzogen haben. Die daraufhin veranlasste Wohnungsdurchsuchung war nach dem Karlsruher Beschluss zulässig. (Az: 2 BvR 2101/09)

Weitere Informationen zum Thema in der Tagesausgabe vom 01.12.2010.

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