Kratzer am System

Straßburg hat geurteilt: Griechenland und Belgien haben gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung verstoßen, so der Menschenrechtsgerichtshof. Die belgischen Behörden hatten einen Asylbewerber in sein Ersteinreiseland Griechenland zurück geschickt, obwohl sie von den katastrophalen Verhältnissen in den dortigen Auffanglagern wussten. Als »Sternstunde für den Menschenrechtsschutz« sieht die Organisation Pro Asyl die Entscheidung und hofft auf ein Ende solcher Verlegungen.

Dass es soweit kommt, ist fraglich. Zwar sind alle Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention an die Straßburger Urteile gebunden. Wie sie aber damit umgehen, bleibt ihnen überlassen, Sanktionsmöglichkeiten hat das Gericht kaum. Und auch die anderen EU-Länder werden sich mit Kritik an der Verlegepraxis zurückhalten. Schließlich hatten sich gerade mitteleuropäische Staaten in dem System, die ungeliebten Flüchtlinge in die Ersteinreiseländer zurück zu verfrachten, gut eingerichtet. Zudem: Betroffen von dem Urteil sind Griechenland und Belgien. Nicht aber die im italienischen Lampedusa eingemauerten Flüchtlinge, die überfüllten Auffanglager auf den Kanaren oder die Unterbringung von Asylbewerbern in »Ekel-Containern« in Bayern.

Auf den Prüfstand aber gehört die gesamte EU-Asylpolitik. Natürlich muss es auch in diesem Bereich Steuerung und Regeln geben, die berechtigte Interessen der Mitgliedsstaaten berücksichtigen, vor allem aber einen fairen und menschenwürdigen Umgang mit den Schutzsuchenden sichern. Das sollte in einer EU, in der detaillierte Bestimmungen zur Gurkenkrümmung und zur Größe von Kondomen existieren, möglich sein.

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