Maßgeschneiderte Gesetze

Der Regierungschef hat sein eigenes Recht geschaffen

  • Lesedauer: 3 Min.

Wieder einmal steht Silvio Berlusconi vor Gericht. Und wieder einmal setzt er alle seine Machthebel in Bewegung, um Normen und Gesetze so zu ändern, dass es zu keiner Verurteilung kommen kann. In Italien nennt man diese Gesetze »ad personam«, also legislative Maßnahmen, die nur einer Person zu Gute kommen.

16 Mal war Silvio Berlusconi in den letzten Jahren in einem Strafrechtsprozess angeklagt. Derzeit laufen noch vier Prozesse – die anderen sind sang- und klanglos untergegangen. Aber nur in drei Fällen wurde der heutige Ministerpräsident tatsächlich freigesprochen. Fünf Mal lief die Verjährungsfrist ab, bevor der Prozess zu Ende geführt werden konnte; zwei Mal gab es eine Amnestie und weitere zwei Mal wurden die Verhandlungen abgebrochen, weil in der Zwischenzeit eine auch rückwirkend gültige Gesetzesänderung erfolgt war.

Schon aus diesen Zahlen wird klar, dass der amtierende Ministerpräsident bei all seinen Prozessen vor allem auf zwei Verteidigungsstrategien setzt. Auf der einen Seite versuchen die Anwälte (fast alles Parlamentarier seiner Partei), die Prozesse so weit wie möglich in die Länge zu ziehen, damit es zu einer Verjährung kommt; und offensichtlich ist dies eine harte Arbeit, wenn es stimmt, dass Berlusconi in den vergangenen Jahren etwa 135 Millionen Euro an Anwaltskosten gezahlt hat, wie er selbst erklärte.

Wenn diese Strategie nicht Erfolg versprechend ist, dann ändert man kurz entschlossen die Gesetzeslage, um alle Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Natürlich wäre der einfachste Weg, ein Gesetz zu verabschieden, das Berlusconi allgemein vor Strafverfolgung schützt; aber diese Versuche einer umfassenden Immunität wurden stets vom Verfassungsgericht gestoppt.

Auch bei den vier noch laufenden Prozessen will man wieder den Weg der Gesetzesänderungen einschlagen. Derzeit debattiert das Parlament gleich über zwei Vorschläge, die in diese Richtung gehen. Zum einen will man die Verjährungsfristen für Angeklagte heruntersetzen, wenn diese nicht vorbestraft und über 65 Jahre alt sind. Es ist schon schwer, daran zu glauben, dass dieses Gesetzt nicht persönlich auf Berlusconi zugeschnitten ist.

Der zweite Vorschlag, der den Parlamentariern vorliegt, will die Prozesszeiten insgesamt reduzieren: Man will von vornherein festlegen, wie lange ein Prozess in den Instanzen dauern darf. Sollten die Richter, egal warum auch immer, länger brauchen, dann wird das Verfahren eingestellt.

Was den Prozess wegen Prostitution mit Minderjährigen und Amtsmissbrauch angeht, der heute beginnt, haben die Verteidiger (und mit ihnen die Regierungsparteien) noch einen anderen Versuch gestartet: Sie bestreiten, dass das Mailänder Gericht für diesen Fall zuständig ist und haben das Parlament eingeschaltet, damit dieses die Frage vor das Verfassungsgericht bringt. Eine entsprechende Entscheidung ist am Dienstagnachmittag im Abgeordnetenhaus mit einer Mehrheit von zwölf Stimmen gefällt worden.

Die Opposition läuft gegen all diese Maßnahmen Sturm und hat für die kommenden Tage mehrere Demonstrationen vorbereitet. Tatsache ist aber, dass Berlusconi zumindest noch über eine knappe Parlamentsmehrheit verfügt, mit der er jedes Gesetz – und sei es noch so absurd – erst einmal verabschieden kann. Anna Maldini

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