Per Mausklick gegen Abzocke

Bestell-Button soll Verbraucher im Internet über die tatsächlichen Kosten aufklären

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.
Immer wieder geraten Internetnutzer in sogenannte Kostenfallen. Das Problem ist seit Jahren bekannt, doch erst jetzt reagiert die Bundesregierung und verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der Kunden vor Abzockern schützen soll. Zukünftig sollen die Vereinbarungen im Netz nur gelten, wenn die Kunden zuvor per Klick bestätigt haben, dass sie über alle entstehenden Kosten informiert worden sind.

»Zu Ihrem Geburtstag haben wir für Sie eine ganz besondere Überraschung reserviert.« Wer solche elektronische Post bekommt, läuft Gefahr, in eine Kostenfalle zu geraten. Auch dieser Geburtstagsgruß, den die Verbraucherzentrale Bundesverband auf ihrer Webseite dokumentiert, entpuppte sich als böse Überraschung. Laut E-Mail durfte das Geburtstagskind das Angebot des WEB.DE Clubs drei Monate »kostenlos testen«. Der Haken: Um dieses verlockende Angebot annehmen zu können, musste der Kunde per Mausklick die Nutzungsbedingungen des Clubs akzeptieren. Da stand im Kleingedruckten versteckt, dass sich die Mitgliedschaft um weitere zwölf Monate zum Preis von fünf Euro pro Monat verlängere, wenn das Geburtstagskind die Mitgliedschaft nicht innerhalb jener drei kostenlosen Monate kündige. Ein Fall von dreister Internet-Abzocke.

Seit Jahren fordern Verbraucherschützer und Opposition, dem Treiben der unseriösen Anbieter im Netz einen Riegel vorzuschieben. Schätzungen zufolge sollen allein in den letzten zwei Jahren 8,4 Millionen Bundesbürger den Internet-Betrügern auf den Leim gegangen sein. Die SPD hatte im vergangenen Jahr gar einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Doch bislang schaltete die Bundesregierung stets auf stur und entschuldigte ihre Untätigkeit mit dem Verweis auf eine noch ausstehende europäische Lösung. Die ist nun in Sicht: Am 23. Juni hat das Europäische Parlament eine entsprechende Richtlinie auf den Weg gebracht und somit die Bundesregierung unter Zugzwang gesetzt. Jedenfalls nickte das Kabinett am Mittwoch einen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium ab, der die Abzocke eindämmen soll. Zukünftig sollen die Verbraucher alle versteckten Kosten kennen, bevor sie im Internet etwas bestellen oder scheinbare Gratisangebote annehmen.

Aber wie soll dies sichergestellt werden? Ganz einfach: Demnächst gelten solche Vereinbarungen nur, wenn die Kunden zuvor einen Bestell-Button angeklickt und so per Mausklick bestätigt haben, dass sie sämtliche Kosten des Geschäfts kennen. »Der Bestellbutton muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen«, betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch. Der Entwurf wird nun dem Bundestag vorgelegt.

Lob für die Button-Lösung kam am Mittwoch sogar von Bitkom, dem Lobbyverband der Telekommunikationsunternehmen. So sagte Bitkom-Präsident Dieter Kempf der Nachrichtenagentur dpa, es sei richtig, »den Unternehmen das Leben schwer zu machen, die Abo-Fallen für ein tragfähiges Geschäftsmodell halten«. Kritik äußerte hingegen die verbraucherpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Caren Lay. »Kostenfallen gehören seit Jahren zum Internet-Alltag. Die LINKE fordert bereits seit der letzten Wahlperiode einen Preisbutton, der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützt«, so Lay am Mittwoch.

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