CDU-Politiker: Bundestag bei Zypern-Hilfe nicht richtig beteiligt

»Ungeheuerlicher Vorgang«: Willisch kritisiert Verzicht auf zweite Abstimmung im Parlament

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (dpa/nd). Der Unions-Haushaltsexperte Klaus-Peter Willsch hat die Einbindung des Bundestages bei der Zypern-Rettung als unzureichend kritisiert. „Die nur einmalige Beteiligung des Parlaments ist ein ungeheuerlicher Vorgang“, sagte der CDU-Politiker. Über die Zypern-Hilfen müsse zweimal im Bundestag abgestimmt werden, forderte er. Die Parlamentsbeteiligung über ein zweistufiges Verfahren sei im Gesetz zur Finanzierung des Euro-Rettungsfonds ESM klar festgeschrieben.

Der Bundestag lasse sich seiner hart erkämpften und nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich ins Gesetz aufgenommenen Parlamentsbeteiligung bei erster Gelegenheit wieder berauben. „Die Tinte ist noch gar nicht richtig trocken unter dem Gesetz, da wird es schon das erste Mal umgangen“, sagte Willsch. „Das ist schon ein starkes Stück.“ Der Bundestag werde nach dem Vorpreschen der Euro-Gruppe nur noch formal beteiligt.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte es als „rechtlich möglich“ bezeichnet, das im ESM-Finanzierungsgesetz festgelegte, zweistufige Verfahren für die Bundestags-Befassung in einer Sitzung umzusetzen. Zu dieser Überzeugung sei man gemeinsam gekommen. Nach der Einigung der Euro-Gruppe auf Eckpunkte für die Zypern-Hilfen am 24. März in Brüssel hatten Koalition und Opposition auf eine Sondersitzung des Bundestages vor Ostern verzichtet. Der Bundestag stimmt voraussichtlich in der dritten Aprilwoche ab. Es wird eine breite Mehrheit aus Koalition, SPD und Grünen erwartet.

Das deutsche ESM-Finanzierungsgesetz schreibt zwei Stufen vor: Zunächst muss der Bundestag weiteren Verhandlungen über Details eines Rettungspakets zustimmen und später über das endgültige Hilfsprogramm. Bei Zustimmung zu den Eckpunkten können die internationalen Geldgeber Details ausarbeiten für ein „Memorandum of Understanding“ (MoU). Dann muss der Bundestag abschließend über die konkreten Hilfen aus dem Rettungsfonds ESM abstimmen. Danach kann der ESM-Gouverneursrat das Programm beschließen, sofern auch Parlamente anderer Euro-Länder das Rettungspaket bewilligt haben.

Die einmalige Beteiligung des Bundestages wird nach Darstellung von Willsch damit gerechtfertigt, dass Zypern seinen Antrag auf Hilfen bereits im Juni 2012 gestellt habe - also drei Monate, bevor das ESM-Finanzierungsgesetz in Kraft getreten sei. Der Bundestag verliere die Möglichkeit, Einfluss auf die Vereinbarungen zu nehmen und dürfe am Ende nur noch zustimmen.

Die Bundesregierung hätte in den Zypern-Verhandlungen am 24. März ihr Veto einlegen müssen, sagte Willsch. Nach seiner Meinung gab es keine Ermächtigung des Bundestages dafür, dass die Eurogruppe die zyprische Regierung und die Geldgeber-Troika dazu auffordere, ein Hilfsprogramm auf Arbeitsebene zum Abschluss zu bringen.

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