Was Rezeptfarben für Patienten bedeuten

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Welt der Arzneimittelrezepte hat ihre eigene Farbenlehre. Doch wann nutzt der Arzt welches Formular? Was bedeuten rosa, blau, gelb oder grün für den Patienten? Wie lange sind Rezepte gültig, und wie sind die unterschiedlichen Zuzahlungen? Lesen Sie den nd-ratgeber.

Führt eine Behinderung zur Pflegestufe? Ein Schwerbehindertenausweis kann Pflegebedürftigen vieles erleichtern. Die Betroffenen haben Anspruch auf Unterstützung entsprechend des Sozialgesetzbuches IX. Das betrifft beispielsweise den Kündigungsschutz oder Erleichterungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Für die medizinische Versorgung ist durch die Krankenversicherung gesorgt.
Doch nicht jede Schwerbehinderung führt auch zu einer Pflegestufe und den damit verbundenen Leistungen. Fragen und Antworten im nd-ratgeber.

Schwarzarbeit ist illegal. Wer das riskiert, macht sich nicht nur strafbar. Er hat auch keine vertraglichen Ansprüche mehr, kann nichts fordern, nichts einklagen. Schwarzarbeit ist jetzt geächtet, wie aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Dazu Fragen und Antworten im nd-ratgeber.

Maßnahmen und Mieterhöhungen - Sie haben gehört, dass in Ihrem Haus modernisiert werden soll? Sie sind vielleicht sogar froh, weil Sie eine Zentralheizung, ein gefliestes Bad oder einen Balkon bekommen sollen? Im nd-ratgeber wird informiert, welche Rechte Mieter haben und worauf sie achten sollten.

Eigentumswohnung - Mein Balkon gehört allen. Bei einer Eigentumswohnung sind Balkone »Gemeinschaftseigentum«. Was Eigentümer, Mieter und Käufer einer Eigentumswohnung wissen sollten, wird im nd-ratgeber erklärt.

Jobben im Studium - Müssen alle Studierenden 
Versicherungsbeiträge zahlen? In einer dreiteiligen Serie zum Semesterstart werden die wichtigsten Regelungen vorgestellt, die berufstätige Studierende beachten müssen. Im heutigen Teil 1 geht es um die unterschiedlichen Formen der Beschäftigungsverhältnisse und um die Sozialabgabe, sprich Versicherungsbeiträge.

Bausparverträge - Vertragsverkauf – mit Überraschungen. Mit wenigen Klicks den Bausparvertrag per Internet verkaufen, ohne mühsamen Kontakt zur Bausparkasse. Das Geld wird binnen zwei, drei Wochen überwiesen. Mit solch »lukrativem« Angebot werben Firmen um Kunden im Internet. Doch ist alles wirklich so einfach?


Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor betrügerischen Anrufen von
unseriösen Datenschutzdiensten. Sie appelliert, keinesfalls zu bezahlen. Solche angebliche Forderungen sollten grundsätzlich sehr kritisch geprüft werden. Wichtig ist: Nur Rechnungsforderungen aus wirksam geschlossenen Verträgen müssen bezahlt werden.

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